Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Sterbehilfe
Archivmeldung vom 21.01.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGift auf Rezept muss der Staat nicht zulassen. Das hat der Menschenrechtsgerichtshof gegenüber einem lebensmüden Schweizer zu Recht in aller Deutlichkeit klargestellt. Letzter Wille Todespille - das kann und darf eine humane Gesellschaft nicht dulden. Unser Gesundheitswesen bietet vielfache Hilfen beim, aber nie zum Sterben.
Man könnte die Straßburger Entscheidung als wenig überraschend zu den Akten nehmen, wäre da nicht eine schleichende Ausweitung der Sterbehilfepraxis in einer Reihe von europäischen Ländern. Auch wenn hierzulande die Hürden gottlob extrem hoch liegen, schlägt jede neue Ausnahmeregelung auch auf die Debatte in Deutschland zurück. Die Pläne für eine »Freitod-Klinik« - ein Name wie aus dem Hochglanzprospekt - in den Niederlanden sind Folge der dortigen Lockerungen. Grundsätzlich führt jede minimale Ausweitung des Rechtsrahmens in der Praxis zur Auslegung bis zum Anschlag. Diese in Europa seit Jahrzehnten fortschreitende Aufweichung der Schutzdämme bestätigt frühere Warnungen, die Dose der Pandora gar nicht erst zu öffnen, nicht einmal einen Spalt weit.
Quelle: Westfalen-Blatt