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Allg. Zeitung Mainz: Vollendete Tatsachen

Archivmeldung vom 25.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das wird eng für Ernst Uhrlau, den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes. Während Parlamente in Deutschland leidenschaftlich über die Platzierung so genannter Trojaner zur Ausspähung von Computern diskutieren, ließ der Geheimdienstchef offenkundig längst vollendete Tatsachen schaffen.

Die Aufklärungs-Aktion, von der Uhrlau angeblich seit Ende 2007 Kenntnis hatte, bezog sich zwar auf einen afghanischen Minister, der aber hat kurioserweise auch einen deutschen Pass, weil er lange in der Bundesrepublik lebte. Durch die Überwachung des Diplomaten, die für sich betrachtet bereits einen glatten Rechtsbruch bedeutet, ist den deutschen Schlapphüten - ungewollt, wie bis zum Beweis des Gegenteils unterstellt sei - ein Doppelschlag gelungen. Denn der so heimlich Observierte stand in einem Datenaustausch mit einer Korrespondentin des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", was dem Übergriff der BND-Leute nun eine vollends dramatische Dimension verleiht. Augenscheinlich wurde die Beobachtung des diplomatische Immunität genießenden afghanischen Politikers auch dann nicht abgebrochen, als klar wurde, dass in Gestalt der Journalistin eine weitere Person betroffen war, deren beruflicher Status einen hohen, gesetzlich verbrieften Schutz genießt. Oder sollte genau das den besonderen Reiz für die heimlichen Schnüffler erst ausgemacht haben? Angeblich ist auch der ZDF-Korrespondent Ulrich Tilgner betroffen. Wie auch immer: Skandalös sind diese Vorgänge allemal. Es fragt sich, wo die Kontrolle bleibt. Und ob wenigstens jetzt endlich die Gelegenheit beim Schopf ergriffen wird, den Geheimdienstlern wirksam ins Stammbuch zu schreiben, was sie zu tun und zu lassen haben. Der BND hat Rechte von Bürgern zu schützen, nicht zu verletzen.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz


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