Hochwasser in Merkel-Deutschland: Die Welt zu Gast zum Plündern
Archivmeldung vom 03.09.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach der verheerenden Flutkatastrophe im deutschen Nordrhein-Westfalen wurde das Versagen des Staates mehr als deutlich. Nachdem der Polit- und Wahlkampfzirkus in der Region abgeebbt ist, ist es medial ruhig um die Flut geworden. Allerdings offenbart nun ein Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, der auf Antrag der AfD entstand, weitere Folgen der ungebremsten Masseneinwanderung – nämlich Plünderungen durch Migranten. Darüber berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Plündern statt helfen
Der Bericht zeigt, dass offenbar Menschen aus der halben Welt ins Hochwassergebiet reisten. Jedoch nicht um zu helfen, sondern um zu plündern. Insgesamt wurden 145 Tatverdächtige identifiziert. Bei ihnen handelte es sich um 23 weibliche und 122 männliche Personen zwischen 12 und 69 Jahren. Und, wie sollte es im bunten Deutschland von Kanzlerin Merkel auch anders sein, sind unter den Tatverdächtigen 24 verschiedene Staatsangehörigkeiten zu finden.
Rumänen und Türken im Spitzenfeld
An der Spitze mit 52 Tatverdächtigen stehen laut Statistik unbestritten Personen rumänischer Staatsangehörigkeit. Ob sich unter den als Rumänen bezeichneten Personen eventuell Angehörige einer eher mobilen ethnischen Minderheit befinden, ist der Tabelle nicht zu entnehmen. Danach folgen Deutsche mit 27 und Türken mit 12 beim Plündern erwischten Personen. Wobei der behördliche Hinweis zu den Deutschen: „Sofern Personen neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten aufweisen, sind sie als deutsche Staatsangehörige in der Tabelle ausgewiesen“, keines weiteren Kommentars bedarf.
Keine internationale Solidarität
Der Rest der Liste liest sich wie die Aufzählung aus einem Geographie-Lehrbuch: Bulgaren, Syrer, Serben, Albaner, Griechen, Iraker, Iraner, Kosovaren, Polen, Afghanen, Libanesen, Marokkaner, Montenegriner, Niederländer, Nigerianer, Bangladescher, Kameruner, Kongolesen, Litauer, Russen und Slowenen. Vorgeworfen werden der illustren Runde gemäß des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) die Paragraphen 242 (Diebstahl), 243 (schwerer Diebstahl), 244 (Diebstahl mit Waffen), 244a (schwerer Bandendiebstahl), 246 (Unterschlagung), 247 (Haus- und Familiendiebstahl), 248a (Diebstahl geringwertiger Sachen) sowie 125a (besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs)."
Quelle: Wochenblick