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Börsen-Zeitung: Späte Genugtuung

Archivmeldung vom 01.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Rolf Breuer kann, von den Lasten des Alters mal abgesehen, am Sonntag unbeschwert seinen 82. Geburtstag feiern. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Freisprüche vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs bestätigt, erfahren Breuer sowie seine Nachfolger an der Spitze der Deutschen Bank, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen, in der Causa Kirch späte Genugtuung und sind strafrechtlich voll rehabilitiert.

Die Roten Roben haben die Revision der sehr verfolgungseifrigen Münchener Staatsanwälte gegen die 2016 ergangenen Entscheidungen des dortigen Landgerichts als unbegründet verworfen. Rechtsfehler? Fehlanzeige. Damit wurde siebzehneinhalb Jahre nach der Pleite des Kirch-Medienimperiums und Breuers berühmten Interview ("Was alles man darüber lesen und hören kann ...") das vielleicht letzte Kapitel in einem bayerischen Justizskandal geschrieben. Ein kollusives, gewissermaßen verschwörerisches Zusammenwirken - die Angeklagten sollten im Zivilprozess das Oberlandesgericht (OLG) durch falsche Angaben getäuscht haben, um eine Klageabweisung zu erreichen -, konnte man als Beobachter zeitweise ja eher zwischen OLG und Staatsanwaltschaft vermuten.

Kann die Sache damit in Gänze ad acta gelegt werden? Keineswegs. Nach der Bestätigung der Freisprüche ist der Vergleich mit den Kirch-Erben, der die Deutsche Bank 2014 mit allem Drum und Dran 1 Mrd. Euro kostete, fragwürdiger denn je. Aus Sicht des Landgerichts, dessen Urteil nun rechtskräftig ist, hat sich die einem OLG-Urteil von 2012 zugrundeliegende (von Anfang an realitätsfremd erscheinende) Annahme, Breuers Interview habe darauf gezielt, ein Beratungsmandat von Kirch zu erlangen, in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Das OLG hatte die Bank zu Schadenersatz verurteilt, und die Ankläger sollen, wie Breuer-Anwalt Norbert Scharf im Strafprozess feststellte, "unzulässigen Druck" auf die Bank ausgeübt haben, einen Vergleich zu schließen.

Doch diesem Vergleich, auf den sich der Vorstand und der von Paul Achleitner geführte Aufsichtsrat seinerzeit einließen - trotz guter Erfolgschancen, das OLG-Urteil beim BGH zu Fall zu bringen -, fehlte offenbar die Basis. Sicher wird niemand mehr die ohne Not gezahlte Milliarde zurückholen können, so wenig wie Breuer seinen freiwilligen Beitrag von 3,2 Mill. Euro. Doch spätestens nach dem BGH-Urteil sollte man darüber nachdenken, ob es nicht den Anfangsverdacht der Untreue begründet, wenn eine Unternehmensführung auf Kosten der Aktionäre voreilig einen solchen Vergleich schließt.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Bernd Wittkowski

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