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Rheinische Post: Käufers Freiheit

Archivmeldung vom 16.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Feiner Unterschied: Das bisher geltende Bundesgesetz spricht von "Ladenschlusszeiten". Die schwarz-gelbe Landesregierung hingegen regelt die neuen "Ladenöffnungszeiten": Rund um die Uhr sollen die Geschäfte geöffnet bleiben dürfen, sofern dies gewünscht wird. Nur für Sonn- und Feiertage gelten Einschränkungen.

Zu Recht: Ein Land, das sich zu seinen christlich-abendländischen Wurzeln bekennt, kann den siebten Tag der Woche nicht wie einen Werktag behandeln.
Einkaufsmöglichkeiten dürfte es demnächst jedenfalls mehr als genug geben, wobei nicht jeder Ladeninhaber von den neuen Möglichkeiten umfassend Gebrauch machen wird oder will. Hier wird sich vieles erst noch einzuspielen haben. Auch beim Konsumenten muss sich das Bewusstsein für die neue Freiheit verfestigen. Ältere Menschen haben noch immer die 18.30-Uhr-Grenze im Kopf.
Der NRW-Vorstoß ist fraglos eine positive Errungenschaft, der Schule machen wird. Ob dadurch aber mehr Geld in die Ladenkassen kommt, ist eher fraglich. Schließlich kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. Aber es dürfte zu Umverteilungen kommen. Schöne Aussichten also auch für flexible, kundenorientierte Geschäftsleute.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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