Rheinische Post: Käufers Freiheit
Archivmeldung vom 16.08.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFeiner Unterschied: Das bisher geltende Bundesgesetz spricht von "Ladenschlusszeiten". Die schwarz-gelbe Landesregierung hingegen regelt die neuen "Ladenöffnungszeiten": Rund um die Uhr sollen die Geschäfte geöffnet bleiben dürfen, sofern dies gewünscht wird. Nur für Sonn- und Feiertage gelten Einschränkungen.
Zu Recht: Ein Land,
das sich zu seinen christlich-abendländischen Wurzeln bekennt, kann
den siebten Tag der Woche nicht wie einen Werktag behandeln.
Einkaufsmöglichkeiten dürfte es demnächst jedenfalls mehr als genug
geben, wobei nicht jeder Ladeninhaber von den neuen Möglichkeiten
umfassend Gebrauch machen wird oder will. Hier wird sich vieles erst
noch einzuspielen haben. Auch beim Konsumenten muss sich das
Bewusstsein für die neue Freiheit verfestigen. Ältere Menschen haben
noch immer die 18.30-Uhr-Grenze im Kopf.
Der NRW-Vorstoß ist fraglos eine positive Errungenschaft, der Schule
machen wird. Ob dadurch aber mehr Geld in die Ladenkassen kommt, ist
eher fraglich. Schließlich kann jeder Euro nur einmal ausgegeben
werden. Aber es dürfte zu Umverteilungen kommen. Schöne Aussichten
also auch für flexible, kundenorientierte Geschäftsleute.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post