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WAZ: Pflichten nicht vergessen

Archivmeldung vom 04.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wird eine Ehe geschieden, ist das gemeinsame Sorgerecht der Normalfall. So werden Vater und Mutter gezwungen, sich für das Kind zusammenzuraufen. Jedenfalls kann eine Mutter nicht einfach die Verantwortung für die Erziehung des Kindes an sich reißen, wenn sie es nach einer dramatischen Scheidungsgeschichte leid ist, sich mit dem Vater auseinander zu setzen.

Insofern wird es Zeit, dass diese Rechtsprechung auch für uneheliche Kinder gilt, zumal die Gerichte in Deutschland seit Jahren mit spektakulären Urteilen dafür sorgen, nichteheliche Kinder den ehelichen gleichzustellen: Ein Vater muss das uneingeschränkte Recht haben, sich nicht nur um sein Kind zu kümmern, sondern auch auf dessen Erziehung Einfluss zu nehmen.

Mit dem Recht gehen auch Pflichten einher. Doch Realität ist: Mütter warten oft genug vergeblich auf Hilfen bei der Erziehung und Betreuung des Kindes. Von zahlungssäumigen Vätern einmal ganz zu schweigen. Hoffentlich sorgt eine neue, von Straßburg angemahnte Rechtsprechung künftig dafür, dass es mit dem Recht auf Einmischung schwieriger wird, sich der väterlichen Pflichten zu entledigen. 

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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