Mitteldeutsche Zeitung: zu Verbraucherschutz
Archivmeldung vom 29.06.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVerbraucher dürfen Informationen über zweifelhafte Lebensmittel allein von Behörden abfordern, nicht von Unternehmen. Etliche Ausnahmen verwässern das Informationsrecht der Kunden derart, dass Firmen im Zweifel mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse nahezu jede Auskunft verweigern dürfen.
Die geplante Regelung bleibt weit
hinter dem zurück, was etwa in Großbritannien oder Dänemark längst
üblich ist. Angesichts der Erfahrungen aus dem Gammelfleischskandal
ist es geradezu skandalös, dass der CSU-Politiker die Verbraucher mit
einem solchen Papier abspeisen will. Seehofer setzt sich mit diesem
Placebo dem Vorwurf aus, dass beim Verbraucherschutz von dieser
Regierung wohl nicht viel zu erwarten ist.
Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung