Rheinische Post: Renten-Tricks
Archivmeldung vom 11.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie folgenschwere Änderung versteckt sich als kleiner Paragraph im "Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz", das mit Wirkung zum 1. Mai in Kraft getreten ist. Falls nun die höchsten deutschen Gerichte grobe Fehler oder Ungerechtigkeiten im Rentenrecht verurteilen sollten, erhalten die Betroffenen nach der neuen Vorschrift deutlich weniger Wiedergutmachung.
Zu wenig gezahlte
Renten werden dann nicht mehr vier Jahre rückwirkend erstattet,
sondern nur noch zukünftige Renten ab dem Zeitpunkt des Urteils
aufgestockt. Die gute Nachricht: Fehlerhaft berechnete
Rentenbescheide im Einzelfall werden weiterhin auch rückwirkend
korrigiert, wenn die Betroffenen durch Einsprüche oder auf dem
Klageweg ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen. Die umstrittene
Neuregelung betrifft also nur seltene Fälle höchstrichterlicher
Gesetzes-Korrekturen, bei denen es dann aber um Milliardenbeträge
gehen kann. So verständlich es ist, dass der Staat sich gegen solche
Kostenrisiken schützen will, so empörend ist es, wenn Bürger
rückwirkend belastet werden. Zum Eklat wurde dies bei der
überfallartig eingeführten Beitragspflicht auf Betriebsrenten. Eine
solide arbeitende Regierung hätte solche Tricks nicht nötig.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post