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Rheinische Post: Renten-Tricks

Archivmeldung vom 11.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die folgenschwere Änderung versteckt sich als kleiner Paragraph im "Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz", das mit Wirkung zum 1. Mai in Kraft getreten ist. Falls nun die höchsten deutschen Gerichte grobe Fehler oder Ungerechtigkeiten im Rentenrecht verurteilen sollten, erhalten die Betroffenen nach der neuen Vorschrift deutlich weniger Wiedergutmachung.

Zu wenig gezahlte Renten werden dann nicht mehr vier Jahre rückwirkend erstattet, sondern nur noch zukünftige Renten ab dem Zeitpunkt des Urteils aufgestockt. Die gute Nachricht: Fehlerhaft berechnete Rentenbescheide im Einzelfall werden weiterhin auch rückwirkend korrigiert, wenn die Betroffenen durch Einsprüche oder auf dem Klageweg ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen. Die umstrittene Neuregelung betrifft also nur seltene Fälle höchstrichterlicher Gesetzes-Korrekturen, bei denen es dann aber um Milliardenbeträge gehen kann. So verständlich es ist, dass der Staat sich gegen solche Kostenrisiken schützen will, so empörend ist es, wenn Bürger rückwirkend belastet werden. Zum Eklat wurde dies bei der überfallartig eingeführten Beitragspflicht auf Betriebsrenten. Eine solide arbeitende Regierung hätte solche Tricks nicht nötig.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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