Lausitzer Rundschau: Zu den Schnüffeleien des BND gegen Journalisten
Archivmeldung vom 13.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWas gestern bekannt wurde an Schnüffeleien des Bundesnachrichtendienstes gegen Journalisten und was der RUNDSCHAU inzwischen von Eingeweihten bestätigt wurde, ist ein veritabler Skandal.
Unter keinen Umständen ist die Pullacher Behörde berechtigt,
im Inland tätige Personen auszuspionieren. Das Vorgehen gegen
Journalisten ist darüber hinaus ein Angriff auf die von der
Verfassung geschützte Pressefreiheit.
Der BND hat ein berechtigtes Interesse daran, den Verrat von
Dienstgeheimnissen nicht einfach hinnehmen zu müssen. Aber für die
Ermittlungen zu Verratsfällen sind die Strafverfolgungsbehörden
verantwortlich. Was Pullach dagegen praktizierte, trägt alle Züge
einer Geheimpolizei. Eine solche aber ist mit dem Grundgesetz der
Bundesrepublik nicht vereinbar.
Da es sich bei den Aktivitäten nicht um Dienstgeschäfte handelte, ist
kein Grund für ein weiteres Versteckspiel erkennbar. Die Fakten
müssen, soweit dies mit den Interessen der Opfer vereinbar ist, auf
den Tisch. Man kann sich dabei ja einmal ein Vorbild an den
Stasi-Akten nehmen.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau