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Lotz: "Wer seine Meinung äußert, verliert seinen Job!"

Archivmeldung vom 25.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Klar kann man in Deutschland frei seine Meinung sagen: Nur muss man eben damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Was medial meist heruntergespielt wird, ist ein skandalöses Vorgehen, wie man es nur aus Diktaturen kennt:

  • Hans Joachim Mendig war Chef der hessischen Filmförderung. An ihm gab es objektiv kaum etwas auszusetzen. Dann jedoch machte er einen "schlimmen Fehler": Er hat mit Jörg Meuthen zu Mittag gegessen. Filmschaffende forderten seine Entlassung, wenig später wurde er auch rausgeworfen. Sein Vergehen: Ein Mittagessen mit einem Oppositionspolitiker.
  • In der Polizei scheint es sich durchzusetzen, dass Andersdenkende aus dem Dienst entfernt werden können. Die Berliner Polizei bemüht sich zur Zeit intensiv um den Rauswurf eines jungen Polizeikommissars. Sollte das juristisch durchgehen, könnte die Tür für wesentlich mehr Entlassungen im Polizeidienst geöffnet werden. Das Vergehen des jungen Mannes: Er war in der AfD-Jugend, ist aber fristgerecht zur Verfassungsschutzbeobachtung AUSGETRETEN. Seinen Job soll ihn das trotzdem kosten.
  • Hans-Georg Maaßen ist das bests Beispiel dafür, dass auch die höchste Position im Staat keine Sicherheit gewährleistet. Nach seiner Kritik an der "Hetzjagd"-Berichterstattung musste er seinen Posten räumen. Hier ist der Fall simpel und allgemein bekannt: Sein Vergehen war, der Regierung zu widersprechen.
  • Die Journalistin Claudia Zimmermann bekam vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen keine Aufträge mehr, weil sie die Berichterstattung in der Flüchtlingskrise kritisierte.
  • Der Professor Werner Patzelt bekam keine Seniorproffesur, ihm wurde mehrfach eine Nähe zu "rechts" vorgeworfen.
  • Der Fußballer Daniel Frahn wurde beim Chemnitzer FC suspendiert wegen angeblicher Nähe zu "rechtsextremen Fans". Vor dem Arbeitsgericht konnte er später einen Sieg erringen.
  • Sachsens Handball-Präsident Vetterlein wurde zum Rücktritt gedrängt, auch hier war seine Gesinnung der Grund.
  • Das prominenteste Beispiel ist aber Uwe Steimle. Der Satiriker wurde vom MDR gefeuert, seine Satire wäre "rechts". Was ein Jan Böhmermann von links darf, darf ein Uwe Steimle also nicht von der anderen Seite.

Da ich selbst aus meinem Job bei der Unfallkasse rausgeekelt wurde wegen meiner politischen Gesinnung, gehen mir diese Fälle besonders nahe. Vor allem sind das nur die prominenten Fälle, bei uns "kleinen Leuten" passiert Vergleichbares täglich.
Wir dürfen all diese Menschen niemals vergessen. Denn wer aufrecht seine Meinung sagt, ist ein Held und niemand, der Leid verdient!

Quelle: Niklas "Neverforgetniki" Lotz

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