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"General-Anzeiger" Bonn zu Bundesarbeitsgericht/Tarifeinheit

Archivmeldung vom 24.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Was es bedeutet, wenn kleine Berufsverbände und Mini-Gewerkschaften für ihre Mitglieder das Maximum herausholen wollen, lässt sich bei der Lufthansa bebachten. Der Luftfahrtkonzern muss sich in Tarifverhandlungen mit der Pilotengewerkschaft Cockpit auseinandersetzen, mit der Stewardessenvertretung UFO und mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di.

Alle drei Organisationen besitzen das Potenzial, den Lufthansa-Betrieb maßgeblich zu beeinträchtigen, wenn nicht komplett lahmzulegen. Diesen Einfluss haben sie in der Vergangenheit wiederholt genutzt, um teilweise spektakuläre Abschlüsse herauszuschlagen. Welche Macht entschlossene Berufsorganisationen ausspielen können, haben auch Ärzte und Lokführer eindrucksvoll bewiesen - zum Teil auf dem Rücken von Bahnreisenden und Patienten. Insofern bedeutet die gestrige Entscheidung der Bundesarbeitsrichter, die die eiserne Regel "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" für nichtig erklärten, einen Einschnitt, dessen Auswirkungen kaum zu ermessen sind. Das bisherige System begünstigte zwar eindeutig die großen DGB-Gewerkschaften, die sich nun entsprechend beklagen. Es sorgte aber zugleich für Stabilität und berechenbare Verhältnisse in den Betrieben. Das System der Flächentarife, das sich zuletzt in der Krise hervorragend bewährte, gerät durch die höchstrichterliche Entscheidung in ernste Gefahr. Gerade mittelständische Branchen dürften sich bei der Vorstellung, mit drei oder vier Gewerkschaften Tarifverhandlungen führen zu müssen, die Haare raufen. Der Richterspruch beinhaltet somit einen Auftrag an den Gesetzgeber, den bisherigen Zustand gerichtsfest wiederherzustellen.

Quelle: General-Anzeiger

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