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Mittelbayerische Zeitung zur Transparenz der Verwaltung in Bayern

Archivmeldung vom 01.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Im Regensburger Korruptionsskandal gilt die Unschuldsvermutung. Aber auch wenn noch niemand verurteilt wurde, ist bereits ein Schaden entstanden, der schwer zu beziffern ist. Je mehr über die Vorfälle bekannt wird, desto mehr keimen Zweifel an der Redlichkeit von Politikern. Das betrifft die Wurzeln unserer Demokratie. Der größte Feind von Korruption ist Transparenz. Aber Bayern hält manches im Dunkeln. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es nicht.

Die Grundidee: Die Verwaltung ist für den Bürger da, und deshalb dürfen die Bürger in die Akten schauen. Was es in Bayern gibt, ist eine Neuregelung im Datenschutzgesetz. Doch auch mit dieser Regelung haben Behörden viele Möglichkeiten, Auskünfte zu verweigern - beispielsweise wenn nach Auffassung der Behörde ein "unverhältnismäßiger Aufwand" entsteht.

Außerdem: Auskunft heißt in Bayern nicht Akteneinsicht, sondern nur, dass die Behörde mitteilt, was in den Unterlagen steht.

Quelle: Mittelbayerische Zeitung (ots)

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