BERLINER MORGENPOST: Was bleibt, ist maximaler Schaden für alle
Archivmeldung vom 04.07.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVor sechs Wochen wurde ein unrasierter Mann in knittrigem Anzug dem Richter und der Weltöffentlichkeit vorgeführt. Der Vorwurf: Vergewaltigung. Das Pikante: Der Tatverdächtige war Chef des Weltwährungsfonds und möglicher Kandidat der französischen Linken für das Amt des Präsidenten. Die Verschwörungstheorien blühten. Binnen Stunden erklärten weltweit Millionen von Strauss-Kahn-Experten, warum es wie und wann wozu gekommen sei.
Die Erklärungen reichten von einer Verschwörung des französischen Präsidenten Nikolas Sarkozy bis hin zur These vom notorischen Lustmolch. Die globale Lust am Tratsch hatte konkrete Folgen: Das wackelige Europa bekam noch einen Schubser mehr, Dominique Strauss-Kahn (in Frankreich DSK genannt) verließ den IWF-Posten und fiel, vorerst, als Kandidat in der Heimat aus. Der Vorwurf allein bekam gewaltige machtpolitische Dimensionen auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene. Nun ist alles wieder anders. Das Ende des Hausarrests gerät zum Triumphzug für DSK. Offenbar waren die Beweise doch nicht so eindeutig, zumindest ist es den Anwälten gelungen, die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers massiv zu erschüttern. In Wirklichkeit ist seit Mitte Mai ziemlich wenig passiert. Ein Urteil gibt es nicht, die Ermittlungen sind noch nicht einmal abgeschlossen. Zwei globale Hysteriewellen allerdings haben die Welt konkret verändert, und übrigens auch das Leben eines New Yorker Zimmermädchens, womöglich irreparabel. Die Wucht, die ein Vergewaltigungsvorwurf entwickelt, steht im krassen Gegensatz zur Zahl der Verfahren, die mit einem eindeutigen Freispruch oder einer eindeutigen Verurteilung enden. Was zwischen zwei Menschen in ihren privatesten Momenten geschieht, das kann auch der findigste Forensiker kaum zweifelsfrei ermitteln. Gut möglich, dass der Fall DSK ähnlich endet wie die Causa Kachelmann. Dort folgte dem Vorwurf ein langwieriges und in Teilen für alle Beteiligten peinliches Verfahren. Die Erkenntnis: Nichts ist auszuschließen. Juristen wissen aus vielen Vergewaltigungsverfahren, dass der lückenlose Nachweis dieser Tat oft unmöglich ist. Ob Experten nun die Entstehung von Hämatomen untersuchen oder nach DNA in Körperflüssigkeiten fahnden - am Ende fehlt die Beweiskraft. Was sicher bleibt, ist maximaler Schaden - für den Verdächtigten, für das eventuelle Opfer, für das Ansehen der Justiz. Allenfalls Anwälte profitieren, die die öffentliche Show geschickt zur Eigenwerbung nutzen. Aus den Mustern, die bei Kachelmann wie DSK bislang ähnlich ablaufen, ließe sich immerhin etwas lernen. Gerade bei Vergewaltigungsvorwürfen hat der Schutz von Klägern und Beklagten Vorrang vor dem öffentlichen Interesse. Zumal unstrittig sein dürfte, dass eine überbordende öffentliche Teilnahme das Verhalten aller Akteure oft massiv beeinflusst. Statt dramatischer Inszenierungen ist die bisweilen etwas vergessene Tugend der Diskretion gefragt. Zu überlegen, wie und in welchen Fällen dieser Persönlichkeitsschutz ganz praktisch in die Rechtsordnung einzubauen ist, das wäre eine edle Aufgabe für die Justiz.
Quelle: BERLINER MORGENPOST (ots)