Rheinische Post: Minderheitenrechte
Archivmeldung vom 03.03.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Regierung von heute kann morgen schon in der Opposition sitzen. Deshalb tut die Mehrheit stets gut daran, die Minderheitenrechte hoch zu halten - im eigenen vorbeugenden Interesse. Im Großen und Ganzen hat der Bundestag den Interessensausgleich fair hinbekommen.
Doch die Erfahrungen mit der
großen Koalition haben Nachbesserungsbedarf erkennen lassen.
Es geht darum, dass jede Landesregierung oder ein Drittel der
Bundestagsabgeordneten ein Gesetz nach Karlsruhe tragen kann, wenn
Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit bestehen. Damit haben die
Verfassungsrichter die Chance, schon früh einzugreifen, bevor eine
neue Vorschrift sich auf die Bürger insgesamt auswirkt und diese dann
mühsam den Weg durch die Instanzen antreten müssen.
Derzeit hat weder eine Unions- noch eine SPD-Landesregierung
Interesse an dieser Normenkontrolle, da die eigene Partei in Berlin
mitregiert. Die Opposition schafft mit ihren 26 Prozent die
Drittel-Hürde nicht. Bleibt nur der Bundespräsident. Er darf aber nur
bei offenkundigen Verstößen einschreiten. Bei Zweifeln muss er
passen. Besser für das Verfassungsklima wäre es, die Schwelle zur
Kontroll-Chance auf ein Viertel der Abgeordneten zu senken.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post