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BERLINER MORGENPOST zum Sorgerechts-Urteil des Verfassungsgerichts

Archivmeldung vom 04.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Jedes Jahr, kurz nach Beginn der Sommerferien, klingelt bei uns das Telefon. Eine weinende Freundin ist dran. Jetzt habe er das gemeinsame Kind wieder für zwei Wochen in den Urlaub mitgenommen. Die schreckliche neue Freundin sei auch wieder mit dabei. Sie hasse es, die nächsten vierzehn Tage ohne ihre Tochter zu sein. Und ihn hasse sie sowieso. So geht das jetzt seit vier Sommern. Trotzdem hat sie ihm das Kind noch nie verweigert. Weil sie weiß, dass ihre Tochter den Vater braucht - und liebt.

Es erfordert unendlich viel Disziplin, getrennt zu leben und trotzdem gemeinsam ein Kind oder Kinder aufzuziehen. Ständig muss man sich und seine Gefühle im Griff haben, egal wie verletzt man ist oder wie enttäuscht vom anderen. Bislang wurde es unverheirateten Frauen leicht gemacht, diesem Konflikt aus dem Weg zu gehen. Als Mutter ohne Trauschein erhielt sie automatisch das alleinige Sorgerecht. Nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis wurde es beim Jugendamt in ein gemeinsames Sorgerecht umgewandelt. Trennte sich das Paar, war der Vater danach rechtlos. Das Kind sehen? Nur wenn sie es erlaubt. Den Umzug von Mutter und Kind ins Ausland verhindern? Keine Chance. Ein späteres gemeinsames Sorgerecht war nicht einklagbar. Das ist seit gestern anders. Zumindest ein bisschen. Denn zu viele Mütter, sagt das Bundesverfassungsgericht, hätten schlicht auf ihr "angestammtes Sorgerecht" nicht verzichten wollen - im Klartext: Sie hätten ihr rechtliches Privileg ausgenutzt, völlig unbeeindruckt davon, wie sehr das Kind darunter leidet, vaterlos aufzuwachsen. Jetzt kann ein unverheirateter Mann vor dem Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht einfordern und hat wohl eine gute Chance, es zu bekommen. Bisher konnten unverheiratete Mütter dem Vater das gemeinsame Kind einfach entziehen, ohne sich dafür verantworten zu müssen. Jetzt kann der Mann sie zwingen, ihn wieder am Leben des gemeinsamen Kindes Anteil nehmen zu lassen. Das alte Recht ging von der Frau als idealer Mutter aus, die stets nur das Kindeswohl im Auge hat. Das war, wen erstaunt es, eine Illusion. Denn nicht jede(r) ist erwachsen genug, die eigenen Kinder nicht in emotionale Geiselhaft zu nehmen, um damit den früheren Partner zu verletzen. Schwarz-Gelb arbeitet nun an einer Gesetzesreform für das Sorgerecht. Schon jetzt ist klar, es wird die Rechte der Väter weiter stärken. Längst sind uneheliche Kinder eine deutsche Realität - 32 Prozent kommen heute in Familie ohne Trauschein zur Welt. Auch das ist eine Folge der Wiedervereinigung. Während in Baden-Württemberg und Hessen nur knapp über 20 Prozent uneheliche Kinder geboren werden, sind es in den neuen Ländern oft über 60 Prozent. Diese vielen Kinder - sie haben nun ein gesichertes Recht auf ihre Väter, egal wie es um die Partnerschaft steht. Endlich.

Quelle: BERLINER MORGENPOST

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