Rheinische Post: "Streikverbot" ist Lösungsgebot
Archivmeldung vom 09.08.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVerblüfft reiben sich die Bahnkunden die Augen: Haben die Nürnberger Richter das Streikrecht für Lokführer abgeschafft? Dürfen Bedienstete, die in Schlüsselstellungen Millionenschäden verursachen können, keine Gehaltsansprüche mehr durchsetzen?
Doch es ist kein
Ausverkauf des Rechtsstaates, der auch die Tarifauseinandersetzung
garantiert. Es ist "nur" ein juristisches Lehrstück. Denn die Richter
betraten Neuland: Es gibt für die Bahn einen ausgehandelten
Tarifvertrag, den aber ein winziger Teil der Beschäftigten nicht
akzeptiert. Da ist es nicht völlig abwegig, dass das Lahmlegen der
Republik rechtswidrig sein könnte. Das heißt nicht, dass es das auch
tatsächlich ist. Für die Richter folgt nun die Frage, ob sie der Bahn
einstweiligen Rechtsschutz gegen Streiks geben. Die vorgeschriebene
Prüfung dreht sich dabei einzig um die Alternative, in welchem Fall
größerer Schaden entsteht: Wenn die Richter Streiks zulassen, die
sich dann in der Hauptsacheentscheidung als rechtswidrig
herausstellen. Oder wenn sie Streiks vorübergehend verbieten, die
dann doch einwandfrei sind. Deshalb ist das "Streikverbot" nur ein
Stoppsignal mit begrenzter Wirkung. Es ist vor allem eine Chance zum
Nachdenken. Denn die Lösung findet sich weder vor Gericht noch auf
dem Rücken der Bahnkunden. Sondern einzig am Verhandlungstisch.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post