Neues Deutschland: zur Verhandlung über die Organklage der Linksfraktion über den Tornado-Einsatz vor dem Bundesverfassungsgericht
Archivmeldung vom 19.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Linksfraktion sei im Bundestag unterlegen, nun versuche sie ihr Ziel noch vor Gericht zu erreichen. So versuchte Außenamts-Staatssekretär Silberberg gestern in Karlsruhe die Klage abzutun. Zu Beginn der Verhandlung.
Gegen Ende stellte
Verfassungsgerichts-Vizepräsident Hassemer die Frage: Wie weit reicht
das Friedensgebot des Grundgesetzes? Und äußerte Zweifel an der
USA-Interpretation von »Selbstverteidigung« bis der letzte Terrorist
ausgeschaltet ist, sprach die tödlichen »Kollateralschäden« unter
der afghanischen Zivilbevölkerung an.
Der Rechtsvertreter der Regierung hatte keine Argumente, wieso
Luftaufklärung durch Bundeswehr-Tornados für den nicht nur von Linken
als völkerrechtswidrig bewerteten »Antiterrorkrieg« der USA mit dem
Friedensgebot vereinbar sei. Und fragte konsterniert das Gericht, ob
es künftig wirklich prüfen wolle, ob Handlungen der Regierung im
Ausland in jedem Fall verfassungsgemäß sind.
Die Regierung sieht Bündnis- und Handlungsfähigkeit in Gefahr. Die
Linke befürchtet stillschweigende Veränderungen des Völkerrechts, die
»auch für uns sehr unheilbar sind«, wie Gregor Gysi betonte: »Wir
machen uns zur Adresse von Terroristen.« Und Oskar Lafontaine verwies
auf den Kern der Organklage: »Dürfen wir uns an völkerrechtswidrigen
Kriegen beteiligen?« Man darf gespannt sein, ob Karlsruhe darauf mehr
als eine salomonische Antwort gibt.
Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland