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Allg. Zeitung Mainz: zu BVG-Urteil

Archivmeldung vom 02.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Einzelfall, den das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, ist diffizil und nicht ohne Tragik: ein Vater weigert sich, seinen nicht-ehelichen Sohn zu sehen; ein Gericht verhängt Zwangsgeld, um ihn dazu zu zwingen. Dagegen legt der Vater Verfassungsbeschwerde ein.

Nun ist das Familienrecht, vielleicht noch stärker als das Strafrecht, ein Spiegel des Lebens und muss mit den schwierigsten und verquersten Situationen zurecht kommen. Vor diesem Hintergrund hat sich Karlsruhe auch gestern achtbar aus der Affäre gezogen: Im Prinzip dürfen Eltern per Zwangsgeld zum Umgang mit ihren nicht-ehelichen Kindern gezwungen werden, es sei denn, dies würde dem Kindeswohl zuwider laufen. Dieser letztere Aspekt ist entscheidend. Das Kindeswohl steht über allem, letztlich auch über den Interessen und dem Entscheidungsrecht der Eltern. Das Schwierige in der Praxis besteht allerdings meist darin, herauszufinden, was dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht. Wenn es hart auf hart geht, werden bei dieser Frage Gutachter hinzugezogen, und wenn es ganz bitter kommt, gelangen die auch noch zu unterschiedlichen Einschätzungen. Dann stehen die Kinder in der Mitte zwischen zwei verfeindeten Lagern; alleine das kann sie traumatisieren. Insofern muss der Appell an alle Eltern dieser Welt gehen, verantwortlich mit ihrer Rolle umzugehen und notfalls eigene Anschauungen und Gefühle hintan zu stellen. So weit die Theorie. Die tägliche Praxis der Familiengerichte zeigt allerdings ein anderes Bild: nach wie vor versuchen allzu viele Erwachsene, Kinder, etwa in einer Scheidungsauseinandersetzung, zu instrumentalisieren. Derzeit ist nicht einzuschätzen, wie die gesellschaftliche Entwicklung verläuft, wie viele Kinder in zerrütteten Ehen leben (müssen), ob etwa die Zahl der Scheidungskriege - und damit der belasteten Scheidungskinder - steigt. Die Antworten auf diese Fragen entscheiden letztlich auch über die psychische Stabilität der kommenden Generationen.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz

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