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Westfalenpost: Noch ein Zankapfel

Archivmeldung vom 01.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Erbschaftssteuerrecht, wie es heute gilt, widerspricht dem Grundgesetz. Bis Ende 2008 muss nachgebessert werden. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Es sagt nicht, dass die Erbschaftssteuer steigen muss.

Das ist keine Frage für Juristen, sondern für Politiker, den Unterschied gilt es zu bedenken. In der Sache sollte der Spruch aus Karlsruhe auch Nicht-Juristen einleuchten, also niemanden überraschen: Dass Betriebs- und Grundvermögen in der Regel günstiger bewertet werden als Barschaften, läuft dem Gleichheitsgrundsatz so erkennbar zuwider, dass man sich fragt, warum es eines Verfahrens in Karlsruhe bedurfte, um das klarzustellen.
Die Richter mahnen also eine einheitliche Bewertung an, sie konnten kaum anders. Im übrigen machen sie der Regierung keine Vorschriften. Es steht ihr frei, wo sie es für politisch sinnvoll hält, auch künftig Ausnahmen und Vergünstigungen zu gewähren. Das Vorhaben etwa, den Erben von Unternehmen mit jedem Jahr, in dem sie den geerbten Betrieb weiterführen und somit Arbeitsplätze sichern, ein Zehntel der Steuerschuld zu erlassen, nach einem Jahrzehnt also die gesamte Summe, bleibt von dem Urteil unberührt. Der Gesetzgeber könnte auch Immobilien nur zur Hälfte ihres Wertes besteuern, wenn er etwa die Wohnungswirtschaft fördern wollte.
Das ist, wie gesagt, eine politische, also eine Streitfrage. Da hat sich die Union ja schon gegen höhere Steuern festgelegt, während es die SPD wieder gelüstet, bei reichen Erben richtig zuzulangen. Der an Zoffthemen nicht armen Koalition hat das Gericht einen neuen Zankapfel beschert.

Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost


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