Westfalenpost: Noch ein Zankapfel
Archivmeldung vom 01.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Erbschaftssteuerrecht, wie es heute gilt, widerspricht dem Grundgesetz. Bis Ende 2008 muss nachgebessert werden. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Es sagt nicht, dass die Erbschaftssteuer steigen muss.
Das ist keine
Frage für Juristen, sondern für Politiker, den Unterschied gilt es zu
bedenken. In der Sache sollte der Spruch aus Karlsruhe auch
Nicht-Juristen einleuchten, also niemanden überraschen: Dass
Betriebs- und Grundvermögen in der Regel günstiger bewertet werden
als Barschaften, läuft dem Gleichheitsgrundsatz so erkennbar zuwider,
dass man sich fragt, warum es eines Verfahrens in Karlsruhe bedurfte,
um das klarzustellen.
Die Richter mahnen also eine einheitliche Bewertung an, sie konnten
kaum anders. Im übrigen machen sie der Regierung keine Vorschriften.
Es steht ihr frei, wo sie es für politisch sinnvoll hält, auch
künftig Ausnahmen und Vergünstigungen zu gewähren. Das Vorhaben etwa,
den Erben von Unternehmen mit jedem Jahr, in dem sie den geerbten
Betrieb weiterführen und somit Arbeitsplätze sichern, ein Zehntel der
Steuerschuld zu erlassen, nach einem Jahrzehnt also die gesamte
Summe, bleibt von dem Urteil unberührt. Der Gesetzgeber könnte auch
Immobilien nur zur Hälfte ihres Wertes besteuern, wenn er etwa die
Wohnungswirtschaft fördern wollte.
Das ist, wie gesagt, eine politische, also eine Streitfrage. Da hat
sich die Union ja schon gegen höhere Steuern festgelegt, während es
die SPD wieder gelüstet, bei reichen Erben richtig zuzulangen. Der an
Zoffthemen nicht armen Koalition hat das Gericht einen neuen
Zankapfel beschert.
Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost