Frankreich: Euthanasie, massenhafte Vernachlässigung oder systematischer Seniorenmord?
Archivmeldung vom 07.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttAm 23. März 2020 besuchte eine Delegation des Deutschen Instituts für Katastrophenmedizin die Intensivstationen in Straßburg. Das IfKM schrieb darüber einen Tag später einen Brief an die Landesregierung von Baden-Württemberg. Zunächst berichteten einschlägige Zeitungen (1), die deutschen Beobachter in Straßburg seien „entsetzt“ gewesen über die dortigen Verhältnisse.
Denn die Intensivstationen seien vollkommen überlaufen von Notfallpatienten; das Pflegepersonal und die Ärzte seien teilweise selber Corona-infiziert, würden aber wegen Personalmangel weiterarbeiten. Und Patienten, die älter als achtzig Jahre seien, würden gar nicht mehr an die Beatmungsgeräte angeschlossen, sondern bekämen sofort „Sterbehilfe“.
Bedeutet: sie werden mit starken Schlafmitteln und Opiaten daran gehindert, ihr qualvolles Ersticken noch bewusst zu erleben und zu erleiden. Nun weiß jeder, der Sterbende begleitet hat, dass auch die stärksten Palliativmaßnahmen nicht unterbinden können, dass die Moribunden doch für Sekunden oder Minuten aus ihrem Koma erwachen und ihre furchtbare Situation voll erfassen. War das Institut für Katastrophenmedizin wirklich „entsetzt“? Der komplette Wortlaut des Briefes des IfKM wurde den interessierten Lesern vorenthalten.
Als der Arzt Dr. Bodo Schiffmann in der stark angefragten Youtube-Serie aus der Schwindelambulanz in seiner elften Folge den durch gezielte Indiskretion an ihn gelangten IfKM-Brief im Original vorzeigte, wurde dieser Youtube-Beitrag sofort von den Youtube-Betreibern gelöscht, also: zensiert. Ich überlasse es den Lesern selber zu beurteilen, ob das IfKM in dem besagten Schreiben an die baden-württembergische Landesregierung tatsächlich so etwas wie „Entsetzen“ zum Ausdruck bringt, wenn es „weitere konsequente Maßnahmen der Landesregierungen, der Krankenhäuser und der Rettungsdienste in Deutschland“ für „unabdingbar“ erklärt und weiter ausführt: „Vorangestellt sei, dass das Nadelöhr die zu beatmenden Patienten sind. Unter der Annahme, dass sich die Entwicklung, wie diese bereits im Elsass besteht, bald auch in Deutschland einstellen wird, ist eine optimale Vorbereitung von allerhöchster Dringlichkeit.“ Es schließen sich Schlussfolgerungen an, die sich anhören wie Handlungsempfehlungen, was aber nicht vollkommen eindeutig ist: für Patienten über achtzig Jahren keine Intubation (also: künstliche Beatmung) mehr.
Stattdessen Sterbebegleitung mit Opiaten und Schlafmitteln. In Pflegeheimen: Patienten über achtzig Jahre, die beatmungspflichtig wären, erhalten eine schnelle (!) Sterbebegleitung mit Opiaten und Schlafmitteln durch den Rettungsdienst (!). Es ist ein Vorgehensprotokoll zu erstellen, das durch eine ad hoc zu installierende Ethik-Kommission genehmigt und abgezeichnet wird. In jedem Einzelfall müssen die Rettungssanitäter diese Ethik-Kommission anrufen und dann entweder den Patienten in die Intensivstation bringen oder vor Ort mit tödlichen Dosen von Opiaten aus dem Leben bringen.
Es bedarf keiner juristischen Spitzfindigkeit um festzustellen, dass diese Vorgehensweise illegal ist und ein Bruch aller ethischen Grundsätze darstellt, die nach dem Horror des Holocaust allgemein als selbstverständlich angenommen wurden.
Das hat auch nichts mit Euthanasie zu tun. Euthanasie stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie: „schöner Tod“. Im angloamerikanischen Sprachraum versteht man darunter Sterbehilfe.
Quelle: KenFM