LVZ: Die Leipziger Volkszeitung zu Hartz IV/Urteil
Archivmeldung vom 24.11.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer behauptet, Hartz-IV-Empfänger könnten mit 345 Euro im Monat angemessen am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen, der musste wahrscheinlich noch nie mit dieser Summe auskommen. Aber der Unterschied zwischen angemessener Teilhabe und gesellschaftlicher Ausgrenzung kann Bücher füllen und ist zudem sehr individuell.
Um solche Feinheiten ging es gestern im Urteil des
Bundessozialgerichts auch nicht. Die Kasseler Richter stellten
lediglich fest, dass der Regelsatz nicht gegen das Grundgesetz
verstößt und dem materiellen sowie dem soziokulturellen
Existenzminimum entspricht. Dies bedeutet im Klartext, dass statt
monatlicher Konzert- oder Theaterbesuche eben nur einmal im
Vierteljahr ein Kinobesuch drin ist.
Soweit - so gut, oder vielmehr - so schlecht. Hartz IV ist fast immer
mit sozialem Abstieg verbunden. Denn das Arbeitslosengeld II, das aus
den Steuern der Bürger finanziert wird, kann nun einmal nicht den
vorherigen Lebensstandard garantieren, sondern nur das Minimum an
menschenwürdiger Existenz. Jeder, den das betrifft, muss mit spitzem
Bleistift rechnen. Dass die Einkünfte aller zum Haushalt gehörenden
Personen, der Bedarfsgemeinschaft, zusammengezählt werden, ist auch
nicht anfechtbar. Es beugt überdies dem Sozialmissbrauch vor. Die
Sozialkassen verschlingen einen großen Teil der Staatseinnahmen, und
die Bürger sind es leid, ständig mit höheren Abgaben belastet zu
werden.
Die Crux am Hartz-IV-Konzept ist allerdings, dass dies nur als
vorübergehende Lebensphase betrachtet wurde, als Anreiz, um schnell
wieder in den Arbeitsprozess zu gehen. Nur das funktioniert trotz
aller Schönrechnerei nicht, weil es nach wie vor an Jobs mangelt.
Eine effektive Arbeitsmarktpolitik, die ausreichend Beschäftigung zu
vernünftiger Bezahlung schafft, wäre das beste Mittel gegen Hartz IV.
Aber da auch der großen Koalition hier noch kein großer Wurf gelungen
ist, sollte zumindest der Regelsatz, der auf Daten von vor drei
Jahren basiert, regelmäßig an der Realität überprüft werden.
Spätestens wenn die Mehrwertsteuer ab Januar um drei Prozent steigt,
dürfte die Rechnung anders ausfallen.
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung