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Wie man Länder entmachtet: DDR 1952 - BRD 2021

Archivmeldung vom 17.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Kommentar wurde von Josef Kraus geschrieben: "Nach Verfassung der DDR bestand diese aus fünf Ländern. Eine “Verwaltungsreform” im Jahr 1952 beseitigte sie kalt und ersetzte sie durch 14 Bezirke. Die Landtage wurden aufgelöst, Ministerpräsidenten der Länder gab es ab da nicht mehr. Wen erinnert das nicht an Merkel heute?"

Krauß weiter: "In flapsig-boshaftem Tonfall ist oft die Rede davon, dass sich die Bundesrepublik zu einer DDR 2.0 entwickelt habe. Gar dass am 3. Oktober 1990 nicht die DDR der Bundesrepublik, sondern die Bundesrepublik der DDR beigetreten sei. Es ist etwas dran an dieser Einschätzung. Dabei sehen wir einmal davon ab, dass so manch „West“-Linker bereits vor 1989/90 von der DDR träumte: vom besseren, nicht kapitalistischen, nicht revisionistischen, vom antifaschistischen Teil Deutschlands.

„Go-East“-Übersiedler gab es zwar wenige, denn das weiche Sofa der „BRD“ wollte man sich doch nicht gegen ein planwirtschaftliches Desaster und gegen permanente Bespitzelung selbst Regimetreuer einhandeln. Aber es gab diese Übersiedler, auch unter evangelischen Pfarrern, wie das Beispiel eines gewissen Horst Kasner zeigt, der 1954 in die DDR ging. Wäre er mal besser in Hamburg geblieben, seine Tochter Angela wäre bestimmt nicht Helmut Kohls „Mädel“ geworden!

Weil die vereinte Linke freilich wissend um den Weltgeist denkt, hat sie sich aufgemacht, ab 1990 das nachzuholen, was ihr vor 1990 nicht gelungen war: Alles zu tun, damit der „de-jure“-Beitritt der DDR vom 3. Oktober 1990 zum Grundgesetz zu einem prolongierten „de-facto“-Beitritt der „BRD“ zu einer „commoden Diktatur“ (Günter Grass) á la DDR 2.0 wurde. Die „neue“ Bundesrepublik, in der wir „gut und gerne leben“ (CDU-Slogan) weist nämlich – wirtschaftlich noch (!) nicht – mental und ideologisch so ziemlich alle Insignien einer solchen „commoden“ DDR-Diktatur auf: anti-faschistisch ist sie, internationalistisch, obrigkeitsgläubig, gouvernantenhaft. Und den Kapitalismus kriegen wir auch noch klein: Klimadiktatorisch de-industrialisieren wir dieses Land, auf dass es im „Great Reset“ verschwinde.

Das mit der „vierten Gewalt“ haben wir ohnehin schon geschafft. Die arrivierte bundesdeutsche Presse einschließlich ihrer Aktivisten von ARD und ZDF ist regierungstreu wie vormals in der DDR der Deutsche Fernsehfunk (DFF), das Neue Deutschland (ND) oder der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN). Halt: Diese drei zentral dirigierten DDR-Einrichtungen bekamen von der SED-Zentrale gesagt, was sie wie und was sie nicht zu berichten hätten. Im wiedervereinigten Deutschland bedarf es solcher Vorgaben nicht: Hier machen die treuen Medien von sich aus das „Richtige“. „Wessis“ haben dafür kaum eine Antenne, kritische „Ossis“ schon, denn letztere hatten ein feines Gespür dafür entwickelt, wenn man medial manipuliert wird beziehungsweise wenn sich das System und die Medien gar so gut verstehen.

Ungern erinnern sich „Ossis“ auch, was in der DDR zu haben bzw. nicht zu haben war. Wer kann es ihnen verdenken, wenn sie sich darauf gerade in „Corona“-Zeiten besinnen. Es läuft ja alles wie in einer Planwirtschaft verdammt zäh: etwa die Bevorratung mit Hygienematerialien, die Organisation von Test- und Impfmaterial usw. Genug des Vorspanns zum Thema „DDR 2.0“!

Entmachtung der Bundesländer wie in der DDR anno 1952

Nun zeigt der Bund (das heißt: das Kanzleramt von seinem flachen Feldherrnhügel aus), wo es in Sachen Corona hinzugehen hat. Innerhalb weniger Tage peitscht man ein neues „Infektionsschutzgesetz“ durch, das dem Bund den direkten Zugriff auf die Länder bzw. deren Kommunen erlaubt. Ein Markus Söder (CSU), „Freistaatler“ und selbsternannten Strauß-Enkel, mittlerweile in der Rolle einer Merkel 2.0 aufgehend, ist voll dabei. Der Bundesrat als Kammer der Länder soll allenfalls ein Widerspruchsrecht, aber kein Zustimmungsrecht bekommen. Das heißt: Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Es ist dies auf kaltem Weg eine Aushebelung des Föderalismus, damit der vertikalen Säule der Gewaltenteilung und schließlich des Grundgesetzes. Der fiese Trick dabei: Außerdem wird der Rechtsschutz praktisch beseitigt, denn gegen Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes kann man nicht vor den Verwaltungsgerichten klagen. Es bleibe nur die Verfassungsbeschwerde.

Erinnerungen werden wach. 1949 stand in der Verfassung der DDR in Artikel 1: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf. Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden. Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.“

Dann gab es in der DDR 1952 „per Gesetz“ vom 25. Juli 1952 eine „Verwaltungsreform“, wohlgemerkt keine Verfassungsänderung. Durch das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ wurden die fünf Länder Mark Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gezwungen, in ihrem Gebiet Bezirke zu bilden. Zum Zwecke der „Demokratisierung“(!). Wie hatte Kommunistenbonze Walter Ulbricht schon 1945 gemeint: „Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“

In der Folge wurden 1952 aus fünf Ländern 14 Bezirke. Die Landtage wurden aufgelöst, Ministerpräsidenten der Länder gab es ab da nicht mehr. Die qua DDR-Verfassung von 1949 etablierte „Länderkammer‘“ als zweite, an der Gesetzgebung angeblich beteiligte Kammer, bestand auf dem Papier noch bis 1958 fort, hatte aber keine Bedeutung mehr. Die SED-Zentrale hatte ab sofort vor allem über die regionalen SED-Bonzen den direkten Zugriff bis hinein vor Ort. Verfassungsrechtlich wurde all dies erst mit einer neuen DDR-Verfassung 1968 nachvollzogen. Dort heißt es in Artikel: „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.“ „Länder“ kommen nicht mehr vor. Geschichte wiederholt sich nicht? Oder doch? Für was „Corona“ nicht alles herhalten muss! Jedenfalls ist es wieder ein Schritt in Richtung zentralstaatlicher Totalität.

Quelle: AnonymousNews  von Josef Kraus

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