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Neues Deutschland: zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Archivmeldung vom 16.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer die Spielregeln der hohen Politik hierzulande wie auch die der Verteilungskämpfe zwischen Bund und Ländern kennt, dürfte kaum darüber verwundert sein, wie die Kanzlerin die Provinzfürsten für das Gesetz, mit dem sie Wachstum beschleunigen will, ins Boot geholt hat. Es war eine Frage des Preises, der nunmehr ausgehandelt scheint.

Die Drohgebärden der Länderfürsten hatten Erfolg, zumal sich die holprig gestartete Bundesregierung bei Strafe des weiteren Gesichtsverlustes kein Veto der Länderkammer leisten kann. Das wissen die Beteiligten so gut wie die Zaungäste. Und auch die SPD, die nunmehr mit dem erhobenen Zeigefinger auf Paragraf 106 des Grundgesetzes verweist. Die schwarz-gelben Teppichhändler ficht das kaum an. Auch deshalb, weil die selbsternannten Oppositionsführer das künstlich aufgeblasene Pseudoproblem zu einem Großteil mit zu verantworten haben. Das bundesdeutsche Gemeinwesen leidet mitnichten unter der Lastenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften. Sein Problem ist vielmehr die strukturelle Unterdeckung aller öffentlichen Haushalte. Das in Frage stehende Gesetz mit dem vorsätzlich in die Irre führenden Namen ist ein weiterer Schritt in jene verhängnisvolle Richtung. Forciert durch ein zweckfreies Schuldenverbot wie auch durch die Ankündigung weiterer solcher Geisterfahrten, sind Verteilungskämpfe programmiert, die sich mit einem Kamingespräch im Kanzleramt nicht erledigt haben dürften.

Quelle: Neues Deutschland

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