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Neue OZ: "Emmely" sei Dank

Archivmeldung vom 03.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dem Bundesarbeitsgericht und "Emmely" sei Dank. Das Urteil des obersten Gerichts im Fall der unrechtmäßig gekündigten Supermarktkassiererin entfaltet segensreiche Wirkung. Alles andere wäre im aktuellen Streit um einen Stromklau auch nicht zu verstehen gewesen.

Denn ging es bei "Emmely" noch um nicht eingelöste Pfandbons im Wert von 1,30 Euro, so belief sich der Streitwert beim Diebstahl von Strom auf 1,8 Cent. Selten ist so berechtigt von einer Bagatelle die Rede gewesen. Dass der Arbeitgeber trotzdem die Kündigung aussprach, war völlig überzogen, zumal der Mitarbeiter, der den Akku seines Motorrollers aufgeladen hatte, fast zwei Jahrzehnte lang seinen Dienst ohne irgendwelche Vorwürfe versehen hatte. Mit seinem Rauswurf wurde krass gegen das elementare Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Überdies stellen sich ganz praktische Fragen. Was ist zum Beispiel mit dem Handy, das ein Beschäftigter während der Arbeitszeit im Büro auflädt? Was, wenn es sich um ein privates Telefon handelt? Soll dann auch noch ein Hundertstel-Cent-Betrag als Kündigungsgrund herhalten? Es ist an der Zeit, wieder Vernunft einkehren zu lassen. Natürlich bleibt ein Diebstahl immer ein Diebstahl. Doch alles hat seine Grenzen - vor allem, wenn es um so etwas Existenzielles wie einen Arbeitsplatz geht.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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