Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Pendlerpauschale
Archivmeldung vom 08.09.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Zeiten leerer Steuerkassen und einer ständig wachsenden Staatsverschuldung griff die Bundesregierung zu bewährten Maßnahmen wie: Mehrwertsteuer rauf, Sparerfreibetrag runter und Pendlerpauschale kürzen. Die Bürger murrten, einige zogen vor die Finanzgerichte.
Der Bundesfinanzhof hat nun dem Finanzminister mit seiner
Festellung, dass er die Verfassungsmäßigkeit der
Pendlerpauschale-Kürzung »ernstlich« in Zweifel ziehe, eine Ohrfeige
versetzt. Wenn Peer Steinbrück seine Finanzämter vor einer
millionenfachen Flut von Einsprüchen bewahren will, sollte er die
künstliche Grenze bei der Begünstigung von Berufspendlern beseitigen.
Denn er wird folgendes nachvollziehbar nicht erklären können: Was
unterscheidet einen Pendler, der 17 Kilometer zum Arbeitsplatz fährt,
von einem Arbeitnehmer, der 30 Kilometer zur Arbeitsstätte
zurücklegen muss? Die Antwort auf diese Frage wird allerdings die
Verfassungsrichter interessieren.
Vor dem Hintergrund, dass mehrere Finanzgerichte festgestellt haben,
dass der Minister von der Verfassung her mit der Kürzung der
Pauschale auf dünnem Eis steht, sollte er wieder für eine
Gleichbehandlung aller Pendler sorgen, bevor er dazu verurteilt wird.
Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt