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Mitteldeutsche Zeitung: zu Ramelow und Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 18.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein wichtiger Sieg für Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte! Das Kölner Verwaltungsgericht hat klipp und klar festgestellt, dass Verfassungsschützer von Bund und Ländern bei der Datensammelei über den Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow aus der Links-Fraktion über die Stränge geschlagen haben.

Der Geist der freiheitlichen Verfassung wurde nicht geschützt, sondern geschwächt - durch stures Beharren auf einmal angenommenen Verdachtsmomenten gegenüber einem vermeintlichen Linksextremisten. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist: Es zeigt Grenzen auf. Antikapitalistische Bekenntnisse sind eben noch längst kein Beleg für Planspiele zur Errichtung einer Diktatur.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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