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Neue Westfälische: Verfassungsbeschwerde gegen "Elena"

Archivmeldung vom 31.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Elena ist neugierig. Sie will auf den Cent genau wissen, was wir verdienen; welche Steuerklasse wir haben; ob wir Kirchensteuer bezahlen; wie viele Stunden wir gearbeitet haben; wie häufig wir wie lange und vor allem warum gefehlt haben; wie viel Urlaub wir haben, wie viele Tage wir tatsächlich genommen und wie viel Urlaubsgeld wir bekommen haben; ob wir bereits entlassen wurden oder selbst gekündigt haben; ob unser Arbeitgeber uns in der Vergangenheit "vertragswidriges Verhalten" vorgeworfen hat oder ob es gegen uns Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen gegeben hat.

Elena ist gefräßig. Sie ist eine neue, staatliche Datenkrake. Ihr Name steht für "Elektronischer Entgeltnachweis", dem sich seit Januar kein Arbeitnehmer entziehen kann - weil die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet wurden, die sensiblen Angaben als Datensatz zur Rentenversicherung zu übermitteln, die ihn zentral speichert. Elena ist gefährlich. Sie ist keine Vorstufe, sondern das Ergebnis eines absoluten Kontrollwahns über den Bürger. Während man im Wirtschaftsministerium das Märchen vom Bürokratieabbau erzählt, reden Datenschützer Klartext: Art und Menge der zusammengetragenen Daten sind verfassungswidrig. Bereits 1969 urteilten die Karlsruher Richter: "Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat für sich das Recht in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren und damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist." Daran hat sich nichts geändert.

Quelle: Neue Westfälische

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