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Lausitzer Rundschau: Linkspolitiker Ramelow darf nicht mehr überwacht werden

Archivmeldung vom 18.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Verfassungsschutz wird künftig sorgsamer mit dem Status von Abgeordneten umgehen müssen. Nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts ist die jahrelange Observierung des Linksparteipolitikers Bodo Ramelow rechtswidrig.

Dieses Urteil ist kein Persilschein für Volksvertreter. Wer sich etwa der Volksverhetzung schuldig macht, darf auch weiter von den Schlapphüten beobachtet werden. Dennoch hat das Gericht ein Signal gesetzt, und zwar zugunsten der Meinungsfreiheit und des freien Abgeordnetenmandats. Man muss die Linkspartei nicht mögen, aber dass sich ihre Parlamentarier verfassungsfeindlichen Bestrebungen hingeben, ist ein Popanz, durch den Ramelow & Co bedeutsamer erscheinen, als sie es in der politischen Wirklichkeit sind. Nicht zuletzt daraus leitet die einstige PDS immer noch eine Art Märtyrer-Rolle für sich ab. Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist sicher zielführender, um die Linkspartei zu entzaubern. Jedenfalls sollte es zu denken geben, dass das CDU-regierte Saarland als erstes westdeutsches Bundesland die Beobachtung der Linkspartei gestoppt hat - es ist die Heimat von Oskar Lafontaine, dem prominentesten Linksausleger der Republik. Nur für die Wahlkämpfer von Roland Koch dürfte es jetzt schwerer werden, das rot-rote Gespenst in Hessen an die Wand zu malen. Das Urteil muss aber auch Wolfgang Schäuble eine Mahnung sein. Unter bestimmten Voraussetzungen will der Bundesinnenminister Abgeordnete, Juristen und Geistliche mit einem großen Lauschangriff überziehen. Das wäre eine Eskalation staatlicher Datensammelwut. Bleibt zu hoffen, dass auch dieser Plan in der Versenkung verschwindet.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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