Mitteldeutsche Zeitung: zur Kündigung von Sparverträgen
Archivmeldung vom 15.05.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttEs gilt zwei Dinge abzuwägen: Natürlich sollen solche Verträge keine Sparkasse in den Ruin treiben. Kündigungen müssen möglich sein. Doch zwischen Bank und Kunden besteht ein Vertrauensverhältnis. Durch pauschale Kündigungen wird das gestört.
Auch nach dem Urteil sollten die Sparkassen mit den Betroffenen einen für beide vertretbaren Kompromiss finden. Ansonsten leidet zwar nicht mehr die Bilanz, aber das Image.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)
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