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AfD: Mit Volldampf in die Gender-Falle: Bahn darf Kunden nicht mehr mit „Herr“ und „Frau“ anreden

Archivmeldung vom 21.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Wer kennt das nicht: Da möchte man einfach nur ein Ticket ziehen – und zack: schon wird man diskriminiert! Denn wer sich bei der Bahn online als Kunde registriert, muss tatsächlich immer noch zwischen den antiquierten Anredeformen „Herr“ und „Frau“ wählen! Kennt man doch! Oder etwa nicht?

Immerhin einer „Person nicht-binären Geschlechts“ ist genau das sauer aufgestoßen. Und sie, er (oder wie auch immer) hat sich nun gerichtlich gegen diese Rückständigkeit zur Wehr gesetzt. Das Ergebnis: Die Bahn muss nach ziemlicher Verspätung endlich ankommen – im geschlechtslosen Deutschland des 21. Jahrhunderts.

„Um die Dienstleistungen des beklagten Eisenbahnunternehmens zu nutzen, sei das Geschlecht des Kunden völlig irrelevant“, hatte bereits im Winter das Landgericht Frankfurt am Main geurteilt. Die Beklagte könne daher eine andere Grußformel, etwa „Guten Tag“, schaffen oder auf eine geschlechtsspezifische Anrede gänzlich verzichten. Auch im Schriftverkehr mit der Bahn sei der/die Kläger/in infamer Weise als „Herr“ angesprochen worden! Allerdings wiesen die Richter einen Antrag auf Entschädigung für die anmaßende Anrede ab. Deshalb ging es nun auch in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht hat das Urteil im Wesentlichen bestätigt: Die Bahn hat jetzt ein halbes Jahr Zeit, ihre Online-Auftritte und offenbar auch den Sprachgebrauch so mancher Mitarbeiter gründlich zu überarbeiten. Geld gibt es aber trotzdem nicht.

Laut Angaben des Deutschen Richterbundes brauchten die Landgerichte im vergangenen Jahr im Durchschnitt acht Monate, um ein Verfahren – vor allem Strafsachen – zum Abschluss zu bringen. 2011 waren es noch durchschnittlich zwei Monate gewesen. Nimmt man die Bearbeitungszeit durch die Staatsanwaltschaften hinzu, dauert ein Prozess sogar fast zwei Jahre – und durch die Corona-Einschränkungen ist es nicht weniger geworden! Irre, wenn sich trotzdem noch Zeit finden muss, dem Gender-Gaga Genüge zu tun. Während also die „klagende Person nicht-binären Geschlechtes“ in Zukunft ganz beruhigt Bahntickets kaufen kann, ohne sich dabei diskriminiert fühlen zu müssen, wartet so manches Opfer von Gewaltdelikten möglicherweise weiter darauf, dass der Täter endlich verurteilt wird. Oder die Täterin. Sofern man das noch so spezifisch sagen darf.

Quelle: AfD Deutschland

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