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Westdeutsche Zeitung: Hartz-IV

Archivmeldung vom 10.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nein, wie hoch das Existenzminimum in Euro und Cent ist, das können auch die Verfassungsrichter nicht im Grundgesetz nachschlagen. Auch geben sie zu, dass es nicht ihre Aufgabe ist, diesen Wert festzulegen. Dies ist und bleibt Sache des Gesetzgebers. Doch der hat sich bei dieser für Millionen Menschen existenziellen Frage geradezu schlampig aus der Affäre gezogen.

Als die Politiker die Maßstäbe für die Regelsätze festlegten, hätten sie dies, so die Richter, "ins Blaue hinein" getan und "freihändig geschätzt". Schallender kann eine Ohrfeige wohl kaum ausfallen. Besonders eindringlich ist die Kritik der Richter an der nicht nachvollziehbaren Berechnung des Mindestbedarfs für Kinder. Dass die Sechs- bis 13-Jährigen mit 30 Prozent weniger auskommen sollen als ein Erwachsener, entbehrt in der Tat jeder rechnerischen Grundlage. Und es berücksichtigt in keiner Weise, dass Schulbücher, häufigerer Bedarf an neuer Kleidung oder auch die Teilnahme am ganz normalen gesellschaftlichen Leben (z. B. Sportverein) einen gewiss gleich hohen Bedarf wie den eines Erwachsenen rechtfertigen. Nach bisheriger Rechtslage hingegen gilt die absurde Formel: Ein Kind = 0,7 Erwachsener. Der Gesetzgeber muss nun schleunigst Maßstäbe liefern, anhand derer er das Existenzminimum nachvollziehbar belegt. Schon die dann für Kinder zu erwartenden höheren Hartz-IV-Sätze werden die Kosten rapide ansteigen lassen. Und damit zwei politische Debatten neu befeuern. Zum einen den alten Streit um einen Mindestlohn. Denn: Eine Erhöhung der Bezüge für Hartz-IV-Bezieher verstärkt ein Problem - dass sich die Arbeit für einen im Ergebnis geringeren oder nur geringfügig höheren Lohn nicht rechnet. Der umgekehrte Weg, das Lohnabstandsgebot durch ein Absenken der Regelsätze auf das unterste Lohnniveau herzustellen, ist seit gestern versperrt. Entschärfen ließe sich das Problem dadurch, dass statt höherer Geldbezüge mehr Sachleistungen angeboten werden - etwa kostenlose Nachhilfe oder Gratis-Schulessen. Aber auch das kostet Geld, viel Geld. Damit sind wir beim nächsten Sprengsatz, den das Urteil für die politische Debatte bereithält: Der Raum für die angesichts der Staatsverschuldung ohnehin schon umstrittenen Steuersenkungen wird noch enger.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

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