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Skandal-Urteil bedroht Freiheit: Kommt bald der ewige Klima-Lockdown?

Archivmeldung vom 03.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Ganz harmlos und „grün“ kommt das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) daher. Der Spruch der Richter hat es allerdings in sich. Lockdowns können künftig zum Erreichen von Klimazielen verhängt werden. Einem klimabedingten Dauer-Lockdown steht damit nichts mehr im Wege. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Weiter berichtet das Magazin: "Das Urteil der obersten Verfassungsrichter kam aufgrund einer Verfassungsbeschwerde einiger Klima-Apokalyptiker zustande, die dieses als Bestätigung ihres Aktivismus feiern. Das deutsche Klimaschutzgesetz aus 2019 greife zu kurz, meint das oberste Gericht, weil ab 2031 zu wenig Vorgaben für die Verminderung der CO2-Emissionen seitens der Bundesregierung festgeschrieben wären.

Um die Freiheitsrechte der jüngeren Generation ab 2031 zu schützen, müsse die Bundesregierung bis Ende 2022 konkretere Reduktionsziele vorschreiben, so das BVerfG. Wörtlich wird das Urteil in der zugehörigen Presseaussendung wie folgt zitiert: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Klima-Lockdown dürfte „Great Reset“-Fanatiker freuen

Gravierende Freiheitseinschränkungen für jetzt lebende Menschen werden also mit einem möglichen, weit in der Zukunft liegenden Szenario begründet. Sinngemäß: Besser jetzt die Menschen einsperren, damit die späteren Generationen nicht auf „alles“ verzichten müssen. Auch den Great-Reset-Fanatikern wie Klaus Schwab oder Karl Lauterbach dürfte das Urteil gefallen, meinte Letzterer doch erst kürzlich: „Ich würde es nicht für ausgeschlossen halten, dass wir in der Klimakrise in eine Situation kommen, wo wir tatsächlich das ein oder andere verbieten.“

Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet

 „Zum Schutz des Klimas“ ist jedenfalls eine Formulierung, die sehr viel Spielraum für den Gesetzgeber offenlässt, denn wovor soll man ein sich ständig veränderndes Klima schützen? Aber es kommt im Urteil noch schlimmer: „Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

Klimajünger auch gegen eigene Freiheit

Ob den Oberverfassungsrichtern klar ist, dass auch Menschen CO2 ausatmen? Denn auch das könnte man als „direkten oder indirekten“ Beitrag zur Veränderung des Klimas ansehen. Kommt irgendwann eine Atemsteuer? Die Klima-Kinder „tanzen“ natürlich zu diesem Urteil, sie denken wohl gar nicht daran, dass es auch ihre Freiheitsrechte sind, über deren Abschaffung sie sich freuen.

In Anbetracht der sinnbefreiten Corona-Maßnahmen des letzten Jahres darf man sich getrost davor fürchten, was der deutschen Regierung zur Gängelung der Bevölkerung für die Zukunft so alles einfällt. Bleibt zu hoffen, dass dieses Beispiel nicht Schule macht und andere Verfassungsgerichte auf ähnliche Klima-Schnapsideen kommen!

Quelle: Wochenblick

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