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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Fall der vom ZDF entlassenen Andrea Kiewel

Archivmeldung vom 22.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Schleichwerbung im Fernsehen ist nun einmal verboten. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, den Job zu verlieren. So weit die Bestimmungen. Die allerdings haben nun die Moderatorin Andrea Kiewel getroffen. Die Vertrauenbasis ist zerstört, eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich, heißt es unisono von ZDF und MDR.

Recht so, wozu sind Regeln schließlich da. Zweifelsfrei, die von ihrem Mann getrennt lebende Andrea Kiewel hat gefehlt, hat dreist gelogen und versucht zu vertuschen. Dass sie sich nun rasch entschuldigt, ist eigentlich nur Pflicht? Die Sache hat, wie so häufig, auch eine andere Seite, die menschliche. Viele machen es, mag sich die nunmehr Geschasste gesagt haben. Warum also nicht mal eben 180000 Mark mitnehmen? Warum nicht den Prominentenstatus etwas mehr vergolden? Andere verdienen schließlich noch mehr mit Werbeverträgen. Das mag menschlich verständlich sein, nützt aber nichts. Der Fall Kiewel macht anderes deutlich: Was ist beispielsweise mit den prominenten Bücherschreibern, die ihr Werk ungeniert lange in die Kamera halten, oder andere, die ebenso ungeniert einmal oder mehrfach den Namen einer Firma oder eines Produkts nennen? Wohlgemerkt, Schleichwerbung ist verboten, Productplacement bisweilen zulässig. Mehr Kontrolle und Klarheit wären angebracht.

Quelle: Westfalen-Blatt

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