Allg. Zeitung Mainz: Zu Kinderrechten
Archivmeldung vom 20.09.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKinderrechte werden in Deutschland bis heute nicht selten mit Füßen getreten. Das geht von mangelnden Bildungschancen, Spielverboten wegen Lärmbelästigung bis zu Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen mit Todesfolge.
Würde sich daran etwas ändern, wenn die Kinderrechte in der Verfassung stünden? Der Anlauf der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen, sie dort zu verankern, ist im Bundesrat gescheitert. Dabei ging es allerdings im Hintergrund um eine ganz andere Frage als um die, ob Kinder eigens verankerte Rechte haben müssen oder nicht. Deutschland hat 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, und durch das Grundgesetz sind Kinder natürlich seit jeher geschützt. Die explizite Erwähnung der Kinder hätte nach Ansicht vieler aber ein Signal sein können, das in Rechtsprechung und Verwaltung die Position des Nachwuchses zusätzlich gestärkt hätte. Aber nach Ansicht vieler Gegner hätte es die Rechte der Eltern geschwächt - gegenüber ihren Kindern, vor allem aber auch gegenüber dem Staat. "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht", steht im Grundgesetz. Könnte der Staat durch ein Kinderrecht in der Verfassung da Elternhoheit einschränken, etwa durch eine verpflichtende vorschulische Erziehung? Es ist traurig, dass solches Lagerdenken die Abstimmung bestimmte. Andererseits: Was sich ändern muss, ist sowieso etwas anderes als ein Gesetz. Es geht um die Einstellung der Gesellschaft zu Kindern und dem, was ihnen zusteht. Und das lässt sich nicht per Verfassung verordnen.
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz