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Südwest Presse: zum Unterhalt

Archivmeldung vom 12.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu früh gefreut. Mehr Unterhalt für Geschiedene? Endlich, wird so manche Frau sagen, die sich finanziell gegenüber der neuen Partnerin ihres ehemaligen Mannes zurückgesetzt fühlt. Doch es muss nicht so kommen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht diese Hoffnung zu bestätigen scheint. Mag die klagende Frau in diesem Verfahren auch die Gewinnerin sein, zwischen den Zeilen haben die Verfassungsrichter in erster Linie ihren Kollegen vom Bundesgerichtshof (BGH) die Leviten gelesen:

Gebt euch mehr Mühe, wählt nicht den bequemen Weg und haltet euch - das ist wohl die größte Klatsche für den BGH - vor allem an das Gesetz. So darf sich die Angst zahlender Männer, künftig wieder - wie dereinst vor der Unterhaltsreform - langfristig und auf Kosten anderer Beziehungen zur Kasse gebeten zu werden, in Grenzen halten. Denn die Frage finanzieller Verpflichtungen gegenüber neuen Frauen und Kindern wird weiter berücksichtigt werden - nur eben nicht, wie es der BGH getan hat, bei der Frage des Bedarfs der Ex-Frau, sondern bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit des Mannes. Der Streit der Richter zeigt letztlich, dass die Reform des Unterhaltsrechts, mit der die Eigenverantwortung Geschiedener gestärkt werden sollte, den hochgesteckten Erwartungen nicht gerecht geworden ist. Denn die Probleme, die schon immer mit dem sehr am Einzelfall orientierten Unterhaltsrecht verbunden waren, sind nicht beseitigt, sondern nur verlagert worden. Und dass Frust und Enttäuschung über das juristische Hebelwerk des Unterhaltsrechts ausgefochten werden, können ohnehin nur die Betroffenen ändern.

Quelle: Südwest Presse

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