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Bezahlkarte für Flüchtlinge – Türöffner für CBDCs?

Archivmeldung vom 13.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Ernst Wolff schrieb den folgenden Kommentar: "Vor 3 Monaten, im November 2023, haben Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder verabredet, 2024 eine Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende Januar 2024 ein Modell für eine solche Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet hat. Die Bezahlkarte soll nun im Sommer dieses Jahres in allen 16 Bundesländern eingeführt werden, wobei sich 14 auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt haben, während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen wollen."

Wolff weiter: "Das Ganze soll folgendermaßen funktionieren: Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe über eine Karte abwickeln. Das Geld soll regelmäßig von den Sozialbehörden an Banken überwiesen werden, die die Karten mit dem Guthaben aufladen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz beschreibt die Ziele so:

“Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.”

Der niedersächsische Ministerpräsident sagt dazu: “Mit einer Bezahlkarte werden Bargeld-Auszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich.” ...[weiterlesen]

Quelle: apolut von Ernst Wolff

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