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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Gäfgen-Urteil

Archivmeldung vom 05.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein verurteilter Kindesmörder hat Anspruch auf 3000 Euro Entschädigung, weil ihm im Polizeiverhör Folter angedroht worden war: Dieses Urteil spaltet die Nation. Wer würde der Polizeigewerkschaft widersprechen, die Gäfgens Klage widerlich und abstoßend nennt? Wer fühlte keinen Zorn darüber, dass sich ein mit dermaßen schwerer Schuld beladener Mann als Opfer hinstellen darf?

Nur: Das Urteil ist ja folgerichtig. Bereits im Jahr 2004 wurden der Frankfurter Vizepolizeichef Wolfgang Daschner und der Beamte, den er zu der Drohung veranlasst hatte, wegen Nötigung im Amt verurteilt. Ihre Absicht, den Entführer auf diese Weise dazu zu bewegen, den Aufenthaltsort des Jungen zu nennen, mag menschlich nachvollziehbar sein, ihr Handeln aber war ungesetzlich. 3000 Euro Entschädigung: Sie werden dem Mörder nichts nützen. Er hat Recht bekommen, doch seine Schuld wiegt darum kein Jota weniger. Der Rechtsstaat hat sich mit dem Urteil erneut seiner Grenzen vergewissert. Dafür ist der Preis nicht zu hoch.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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