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WAZ: Paragrafen-Reiter

Archivmeldung vom 11.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Selbstverständlich ist es ein Fall von aggressiver Bettelei, wenn Kindergärten für das Einüben von Martinsliedern Gebühren bezahlen sollen. Auch dann, wenn es sich um eine moderne Bearbeitung von "Rabimmel, rabammel, rabumm" handelt.

Schlimm genug, dass die Kinder kaum singen und mancher Martinszug schnattert wie eine Horde Gänse. Aber dass die Tantiemen-Eintreiber von der Gema sogar für Brauchtums-Gesänge kassieren, grenzt an Paragrafen-Reiterei. Demnächst müssen wohl noch die Fans im Fußballstadion blechen, wenn sie die Melodie von "Hey, Pippi Langstrumpf" für Anfeuerungsgesänge ausleihen.

Die Gema sollte sich lieber darauf konzentrieren, Gebühren für die kommerzielle Nutzung von Kompositionen einzutreiben. Nur wer mit fremden Kunstwerken Geld macht, sollte dafür zahlen.

Dabei wird der Schutz von Urheberrechten für Künstler, für Kreative im digitalen Zeitalter immer wichtiger. Wenn die Kopie nur noch einen Mausklick kostet, wächst die Gefahr, dass die Kunst gar nichts mehr einbringt. Schon jetzt kann nur ein Bruchteil der Künstler von Kunst leben. Was für sie an Tantiemen eingetrieben wird, reicht viel zu oft nicht mal für einen halben Mantel.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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