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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum schwedischen Sexualstrafrecht

Archivmeldung vom 22.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Schweden will gesetzlich festlegen, dass beide Partner ausdrücklich und erkennbar mit Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere würde als Vergewaltigung gewertet. Nach bisherigem schwedischem Recht deckt der Begriff »Vergewaltigung« eine Vielzahl von Sexualstraftaten ab, die unter bedrohlichen oder gewaltsamen Umständen entstanden sein können oder auch nicht.

Nun werden zwei neue Tatbestände eingeführt: die »unachtsame Vergewaltigung« und der »unachtsame sexuelle Übergriff«. Damit sollen Täter künftig auch ohne Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt strafrechtlich besser verfolgt werden können. Kritiker - vor allem Juristen - meinen jedoch, dass dieses Gesetz nicht viel ändern dürfte und sprechen von Symbolpolitik. Tatsächlich fragt man sich, wie das in der Praxis funktionieren soll? Kommt es zum Streitfall, wird vor Gericht nach wie vor Aussage gegen Aussage stehen. Schriftlich wird sich wohl niemand das Einverständnis zum Sex geben lassen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Beweislast nicht umgekehrt werden soll, sondern weiter beim Kläger oder der Klägerin liegt.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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