Börsen-Zeitung: Wegweisend klare Worte
Archivmeldung vom 05.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttCum-ex-Geschäfte lassen sich mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbaren und sind strafbar. Die erste Einschätzung des Landgerichts Bonn nach 22 Verhandlungstagen im ersten großen Cum-ex-Strafprozess hätte deutlicher nicht ausfallen können.
Die rechtliche Bewertung der Kammer unter Vorsitz des souverän leitenden Richters Roland Zickler kommt nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht überraschend. Staatsanwaltschaft, die beiden angeklagten Ex-HVB-Händler, Zeugen - allen voran der Anwalt S. als Kronzeuge - haben in den vergangenen Wochen ein detailliertes Bild der Cum-ex-Geschäfte und ihrer Mechanismen gezeichnet. Es wurde klar, dass die Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag minuziös orchestriert wurden, Leerverkäufer immer involviert waren und verbotene Absprachen über zwischengeschaltete Broker getroffen wurden.
Auch wenn das Urteil noch nicht gesprochen ist: Die zahlreichen Beschuldigten in den vielen Ermittlungsverfahren in Sachen Cum-ex dürften jetzt noch eine Spur nervöser werden. Für die involvierten Finanzinstitute jedoch ist es Zeit, ihre Strategie zu überdenken. Die an Cum-ex-Geschäften beteiligten zahlreichen Finanzinstitute aufzufordern, ihre aus den Transaktionen gezogenen Gewinnanteile ohne Umschweife zurückzuzahlen, um Vertrauen wiederherzustellen, ist ein cleverer taktischer Schachzug des Richters.
Tatsächlich bliebe der Justiz, die mit weiteren Strafprozessen im größten Steuerskandal der deutschen Geschichte wohl noch genug zu tun haben dürfte, eine Menge Arbeit erspart. Die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Banken, wenn nur bei einem Glied in der Kette zunächst 100 Prozent der Profite abgeschöpft würden, würden Jahre dauern, Gerichtskapazitäten binden und Anwaltskosten in astronomischer Höhe generieren. Und die Chance, ohne Rückzahlungen davonzukommen, ist mit den Signalen aus Bonn weiter gesunken.
Doch realistisch ist der Appell der Bonner Richter nicht unbedingt. Cum-ex dürfte höhere Instanzen bemühen, und bei der Frage der Verjährung bewegen sich auch die Bonner Richter auf dünnerem Eis als bei der Bewertung der Strafbarkeit. Und ob die diversen reichen Privatinvestoren, die über Fonds von Cum-ex profitierten, sich auch ohne endgültiges Gerichtsurteil von der Rückerstattung ihres Griffs in die Steuerkasse überzeugen lassen, bleibt abzuwarten. Sie dürften dem Reputationsrisiko weniger Brisanz zumessen als die Banken, für die es auch um künftige Kunden geht.
Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Antje Kullrich