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FT: zu Hartz-IV/Lottoentscheid

Archivmeldung vom 11.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Rein formal ist die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Köln korrekt. Staatliche Lotterieanbieter müssen sich an Recht und Gesetz halten. Und das schreibt vor, Hartz-IV-Empfänger vor riskanten Spieleinsätzen zu schützen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Doch praktikabel ist diese Vorgabe nicht. Kaum vorstellbar, dass die gute Fee in der Lotto-Annahmestelle sich zunächst die Gehaltsabrechnung zeigen lässt, bevor sie ein Rubbellos oder einen Oddset-Tippschein über den Tresen schiebt.

Auch könnten die Hartz-IV-Empfänger, die künftig in den staatlichen Lottoannahmestellen diskriminiert und bloßgestellt werden, problemlos ins Ausland flüchten. Geld für die Nutzung des Internets ist ihnen bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes ja offiziell zugesprochen worden. Nur zu, die Gewinnquoten in den Wettbüros auf Malta oder Gibraltar sind deutlich höher als in Deutschland, weil der Fiskus nicht die Hand aufhält.

Für eine neue Hartz-IV-Hatz taugt der Kölner Richterspruch übrigens nicht. Zocken auf Kosten des Steuerzahlers, der die Stütze finanziert, ist zwar nicht im Sinne des Erfinders. Doch die Suche nach dem großen Glück kann die Gesellschaft den Hilfebedürftigen genauso wenig verbieten wie den Griff zur Bierflasche oder zur Zigarette. Auch dafür ist im Regelsatz kein Geld vorgesehen.

Quelle: Flensburger Tageblatt

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