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WAZ: Verfahren im Hinterzimmer

Archivmeldung vom 12.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Einer der größten Korruptionsprozesse der deutschen Geschichte darf nicht nach dem Basarprinzip beerdigt werden. Entweder die Staatsanwaltschaft kann Ferrostaal Schmiergeld nachweisen, auf Euro und Empfänger genau. Oder sie hat keinen Fall. Zwar ist es wahrscheinlich, dass es in der Causa Ferrostaal Korruption gab, möglicherweise auch im großen Stil.

Aber dies zu beweisen ist Sache der Staatsanwaltschaft in einem offenen und transparenten Verfahren vor einem unabhängigen Gericht. Darauf haben die Angeklagten ein Recht und darauf hat auch der Konzern Ferrostaal ein Recht. Es ist schlicht unfair, Hinterzimmermethoden zum Maßstab der Rechtsfindung zu erheben. Schon das Ermittlungsverfahren in Sachen Ferrostaal gab zu denken: Die Staatsanwälte überließen die mühsame Vorarbeit der Aufklärung den Rechtsvertretern des Konzerns. Diese befragten die Ferrostaal-Mitarbeiter: auf Basis des Arbeitsrechts und damit ohne das Recht zu Schweigen. Eine Staatsanwaltschaft hat Macht. Diese muss sie auf Basis der Strafprozessordnung einsetzen. Es darf keine Nebenordnung geben.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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