Neue Westfälische: Bundeswehr im Innern
Archivmeldung vom 04.08.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttEs gehört zu den Kernaufgaben von Innenpolitikern, mögliche Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit zu erkennen und auf allgemeine Gefahrenlagen zu reagieren. Sie wägen ab zwischen Freiheit und Sicherheit. Dabei sollten sie darauf achten, mit ihren Überlegungen nicht zu hohe Erwartungen zu wecken.
Anschläge und Amokläufe stellen demokratische Errungenschaften auf eine harte Probe. Nachrichtendienste sollen eine Vielzahl an personenbezogenen Informationen erheben und registrieren; nun scheint es nur eine Zeitfrage, bis erneut Forderungen nach einer Änderung des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren ertönen.
Traditionell ist die deutsche Sicherheitspolitik durch eine strikte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit geprägt. Nicht nur vor dem Hintergrund der Geschichte sollte das so bleiben - trotz der veränderten Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus. Das Grundgesetz sieht eine Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr bereits vor, als letztes eingreifendes Mittel und unter Polizeiführung.
Etwa bei einem "besonders schweren Unglücksfall", worunter ein Terroranschlag fiele. Möglich sind außerdem gemeinsame Stabsübungen für den Notfall, wie man sie nun in Erwägung zieht. Wie solche Trainingseinheiten aussehen - Polizei und Militär gehen sicher nicht nur gemeinsam joggen - klären die Parlamente. Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist nach "9/11" ein tragendes Element der Sicherheitsarchitektur geblieben, so sollte man es weiterhin halten.
Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)