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Hochschulpolitischer Sprecher der CDU/CSU, Börnsen fordert Meinungsfreiheit

Archivmeldung vom 05.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

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Nachfolgend ein Leserkommentar zur Meldung "Börnsen: Hochschulen müssen Garanten der Meinungsfreiheit sein" vom 05.06.2008.

Meinungsfreiheit muss überall - nicht nur an Hochschulen - gelten! Das Grundgesetz gilt überall in Deutschland, nicht nur an Hochschulen. Die Freiheit von Forschung und Lehre dagegen ist in erster Linie an den Hochschulen zu gewährleisten, aber das ist noch mal ein anderes Kapitel!

Der Bundestagsabgeordnete Börnsen meint wohl, dass die Meinungsfreiheit im Deutschen Bundestag nicht gelten solle, sondern nur an den Hochschulen. Na, Herr Börnsen, sie wollen als Legislative-Angehöriger nicht für einen Grundgesetzartikel garantieren, sondern wollen dies unabhängigen Hochschulen überlassen, merkwürdig. Oder auch nicht: die Meinung Ihres Ex-Kollegen Hohmann schien Ihnen ja auch nicht wert genug, sie im Bundestag zu verteidigen, zudem mussten Sie als unabhängiger Abgeordneter, der nur seinem Gewissen Verantwortung schuldet, auch noch der Fraktionsdisziplin, also der Fraktionsvorsitzenden, Frau Merkel, folgen, die zuvor bei Friede Springer u. Arthur Brauner angefragt hatte, was sie "mit Hohmann machen solle." Nun, diese inoffiziellen Berater der damaligen Fraktionsführerin hatten beschlossen, Hohmann aus Fraktion u. Partei auszuschließen, und Frau Merkel tat ihr wie geheißen. Jetzt will also der Abgeordnete Börnsen die Wahrung der Meinungsfreiheit an die Hochschulen delegieren, aber das klappt ja leider auch nicht, wie wir im Falle Potsdam sehen. Sollte Frau Steinbach nämlich noch an weiteren Hochschulen in Mitteldeutschland Vorträge vereinbaren, wird es dort mit Sicherheit auch so "abgehen" wie in Potsdam: linksextreme, teilweise kriminelle "Antifa"-Angehörige, verhindern solche Veranstaltungen, weil nur "deeskalierend" gegen sie vorgegangen werden darf, der Polizei werden die Hände gebunden, vom Hausrecht gegen Randalierer darf die Uni-Leitung nicht Gebrauch machen. Wie ungleich der wahrscheinliche Ablauf auf der anderen Seite des politischen Spektrums: ein Redner Gysi an einer westdeutschen Universität, gestört von krakeelenden NPD-Anhängern, wie schnell würden die unter Hinweis auf die angebliche Meinungsfreiheit von der Polizei hinausbefördert, zur Feststellung der Personalien auf die Wache genommen, weil die Uni-Leitung Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt hätte.

Leserkommentar von Karl-P. Schkor

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