WAZ: Ausstand der Lokführer Streik vor Gericht
Archivmeldung vom 07.08.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Streik der Lokführer, so viel ist klar, wird den Arbeitsgerichten eine Menge Arbeit bescheren. Neben Ärzten und Piloten haben nur Lokführer einen derart großen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben - allein daraus ergeben sich juristisch komplizierte Fragen.
Da ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Streik, das
auch für ICE-Piloten gilt. Was aber ist mit dem Recht der Arbeitgeber
auf Aussperrung? Die Bahn kann gar nicht aussperren: weil für die
anderen Bahnmitarbeiter Tarifverträge gelten und Friedenspflicht
herrscht. Deshalb, so sehen es die Düsseldorfer Arbeitsrichter, ist
die Waffengleichheit im Arbeitskampf nicht gegeben. Oder was ist,
wenn ein Lokführer den Zug mitten auf der Strecke anhielte. Hier wäre
schnell der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Oder wie ist das
Grundrecht auf Mobilität zu werten? Darf ein Streik ein Land
lahmlegen? Die Frage, wann der Lokführerstreik die Grenze zur
Unverhältnismäßigkeit überschreitet, ist mindestens so kompliziert
wie die festgefahrene Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaft und
Bahn. Beruhigend ist das nicht.
Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung