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WAZ: Ausstand der Lokführer Streik vor Gericht

Archivmeldung vom 07.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Streik der Lokführer, so viel ist klar, wird den Arbeitsgerichten eine Menge Arbeit bescheren. Neben Ärzten und Piloten haben nur Lokführer einen derart großen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben - allein daraus ergeben sich juristisch komplizierte Fragen.

Da ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Streik, das auch für ICE-Piloten gilt. Was aber ist mit dem Recht der Arbeitgeber auf Aussperrung? Die Bahn kann gar nicht aussperren: weil für die anderen Bahnmitarbeiter Tarifverträge gelten und Friedenspflicht herrscht. Deshalb, so sehen es die Düsseldorfer Arbeitsrichter, ist die Waffengleichheit im Arbeitskampf nicht gegeben. Oder was ist, wenn ein Lokführer den Zug mitten auf der Strecke anhielte. Hier wäre schnell der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Oder wie ist das Grundrecht auf Mobilität zu werten? Darf ein Streik ein Land lahmlegen? Die Frage, wann der Lokführerstreik die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit überschreitet, ist mindestens so kompliziert wie die festgefahrene Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaft und Bahn. Beruhigend ist das nicht.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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