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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe stärkt erneut den Datenschutz

Archivmeldung vom 12.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Karlsruher Verfassungsrichter bleiben ihrer Linie treu. Wenige Tage nach ihrem wegweisenden Urteil zu heimlichen Computer-Durchsuchungen haben sie jetzt auch der elektronischen Ausspähung von Millionen Autokennzeichen durch die Polizei enge Grenzen gesetzt.

Eine solche Möglichkeit komplett auszuschließen, wie es die Kläger am liebsten gehabt hätten, wäre auch unsinnig gewesen. Denn das ist das Ziel der Kontrollen: Autonummern sollen nur erfasst werden, wenn sie sich tatsächlich auf den Fahndungslisten etwa wegen eines Fahrzeugdiebstahls wiederfinden. Ist das nach einem Datenabgleich nicht der Fall, müssen die Informationen umgehend gelöscht werden. Dieses Grundprinzip hat Karlsruhe ausdrücklich für rechtens erklärt. Wem das zu weit geht, der dürfte auch nie ein Flugzeug betreten. Hier ist die Unschuldsvermutung ebenfalls außer Kraft gesetzt. Schließlich werden sämtliche Passagiere erst einmal auf unzulässige Gegenstände untersucht. Zu fragen bleibt allerdings, warum es gerade auf dem sensiblen Feld der Massenkontrollen bei Autos einen gesetzlichen Flickenteppich in Deutschland geben muss. Während Hessen und Schleswig-Holstein jetzt am Pranger stehen, weil nach ihren Bestimmungen sogar komplette Bewegungsprofile von Autofahrern möglich waren, haben die obersten Richter das entsprechende Gesetz in Brandenburg ausdrücklich gelobt. Von der Bundesregierung hieß es gestern nur, dass das Urteil keine Auswirkungen auf die Bundesebene habe. Das mag formal stimmen. Warum es keine einheitliche Regelung in Deutschland gibt, wird sich den Bürgern trotzdem kaum erschließen.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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