Anonymousnews: 2018 mehr als 38.000 Gewaltverbrechen gegen Polizisten – die größte Tätergruppe? Migranten!
Archivmeldung vom 17.07.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas Bundeskriminalamt (BKA) hat das Bundeslagebild zur Gewalt gegen Polizisten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Demnach wurden 79.000 Polizisten Opfer von mehr als 38.000 Gewalttaten. Und während die Politik für illegale Einwanderer jeden Monat Milliarden Euro ausgibt, streicht die Staatsführung der Polizei zugesagte Ausrüstung in Höhe von 25 Millionen Euro.
Die massiv manipulierte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) weist angeblich einen Tiefstand bei Straftaten aus. Laut Horst Seehofer leben wir bekanntlich »in dem sichersten Deutschland aller Zeiten«. Doch das BKA-Lagebild zur Gewalt gegen Polizisten bezeugt das Gegenteil. Die mehr als 38.000 Gewalttaten gegen Polizeibeamte dokumentieren die Verrohung auf den Straßen der Republik. Die aufgeführten Fälle reichen von versuchtem Mord, Bedrohung, tätlichen Angriffen bis hin zu unzähligen Körperverletzungen.
Somit ereignen sich pro Tag über 100 Gewalttaten gegen Polizeibeamte, ein anhaltender Aufschrei der Zivilgesellschaft bleibt hingegen aus. »Meine Kolleginnen und Kollegen leben damit, dass ihnen oft unvermittelt brutale Gewalt entgegenschlägt – obwohl sie nicht in einer sogenannten Vollstreckungssituation sind, müssen sie leider damit rechnen, aus dem Hintergrund mit Flaschen oder Steinen beworfen zu werden,« beschreibt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Oliver Malchow die Lage im Land. Weiterhin berichtet er von lebensbedrohlichen Situationen, wenn schwere Geräte wie Mikrowellen oder Gehwegplatten aus Fenstern oder von Dächern auf Polizisten geworfen werden und diese die Einsatzkräfte nur knapp verfehlen. Auch seien bereits Molotowcocktails in Streifenwagen geworfen und Radmuttern an Polizeiautos gelockert worden.
Diese gezielten Mordanschläge brachte man vor kurzer Zeit nur mit rechtlosen Zonen, wie in den Pariser Vorstädten, in Verbindung. Doch die Zustände scheinen sich nun bundesweit auszubreiten und zu verfestigen. Die mangelnde Ausrüstung, die den Polizeibeamten zur Verfügung steht, spricht dafür, dass diese Wehrlosigkeit von der Politik offenbar gewollt ist. Während für die illegalen Einwanderer, die der Mainstream generell zu »Flüchtlingen« verklärt, nach Aussagen von Wirtschaftinstituten über 50 Milliarden Euro in Bund, Länder und Kommunen pro Jahr aufgebracht werden müssen, wurden der Polizei im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen 25 Millionen zur Verbesserung der Ausstattung gestrichen.
Die Anschaffung von Elektroschockpistolen, dem sogenannten Teaser, für deren Einführung sich die Politik bereits öffentlich hat feiern lassen, wurde nun still und leise beerdigt – »verzögert sich auf unbestimmte Zeit«, hieß es im Politikersprech. Auch die Einführung der Bodycams zum Schutz der Polizei, »verzögert sich auf unbestimmte Zeit«. Als Grund wird hier ein Software-Problem vorgeschoben, wodurch es nicht gelingen würde, die Aufnahmen in das EDV-System der Polizei zu übertragen. Dieses Debakel erinnert stark an die Worte unserer bemühten Kanzlerin: »Das Internet ist für uns alle Neuland.«
Gerade die Polizisten in NRW, die sich in den No-go-Areas des Ruhrgebiets regelmäßig gegen die Gewalt und die Rudelbildungen von Araberclans durchsetzen müssen, sind dringend auf Bodycams zum Eigenschutz und zur Gewährleistung der Strafverfolgung angewiesen. Doch die CDU-FDP-Landesregierung besitzt offenbar andere Prioritäten. Allein in NRW wurden 2018 in mehr als 9300 Fälle Polizisten gewalttätig angegriffen. Fast 1000 Polizisten wurden dabei verletzt, 464 von ihnen schwer.
Justiz verweigert der Polizei Schutz vor Gewalttätern
Aufgrund der Zunahme von Angriffen auf Rettungssanitäter und Polizisten hat die GroKo 2017 das »Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften« beschlossen und vor tätlichen Angriffen gewarnt, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Nur nutzen hohe Haftandrohungen nichts, wenn die deutsche Kuscheljustiz weiterhin den Täterschutz vor den Opferschutz sowie den Schutz der Allgemeinheit stellt. Diese Juristen, die ihre Karriere einzig dem passenden Parteibuch und nicht ihrer juristischen Befähigung und Arbeit verdanken, wirken in der Realität wie aus dem Gruselkabinett der Alt-68er entsprungen. Richter und Staatsanwälte, die selbst im Angesicht von Intensivtätern noch ernsthaft über die Möglichkeit einer Resozialisierung schwadronieren, haben schlicht den Ernst der Lage nicht erkannt oder weigern sich aus ideologischen Gründen diesen wahrzunehmen.
Den größten Anteil der 38.000 Gewalttaten nehmen mit über 34.000 Fällen der »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte« und der »tätliche Angriff auf die Staatsgewalt« ein. Verglichen mit den Zahlen des Vorjahres (2017: 24.419 Fälle) ist hier ein Anstieg von 40 Prozent zu verzeichnen. Eine Erklärung für diesen dramatischen Zuwachs liefert die nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums gleich mit, demnach sei die Vergleichbarkeit der Zahlen wegen dem neuen Straftatbestand (§ 114 StGB) »Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte« nicht möglich. In Wirklichkeit wurde der Tatbestand auf den Bezug einer Vollstreckungshandlung herausgenommen, so wird nun auch ein tätlicher Angriff strafbewährt bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlung, wie z.B. Streifenfahrten, Befragungen oder Unfallaufnahmen.
Dieser Eingriff zeigt, wie leicht man Kriminalitätsstatistiken manipulieren und Zahlen in eine gewünschte Rechnung lenken oder eben unterdrücken kann. So sind die Zahlen von 2017 und den Jahren davor, allein aufgrund der geforderten juristischen Voraussetzungen, um bis zu 10.000 Straftaten geringer ausgefallen, als diese in der Realität verübt wurden, so lautet jedenfalls die Interpretation durch den Autor.
Bei der Analyse der BKA-Statistik fällt zudem auf, dass der Schwerpunkt der Angriffe auf die Staatsgewalt in Städten ab 500.000 Einwohnern mit 30,2 % die größte Tatortverteilung aufweist: Darunter fallen unter anderem die Hochburgen der Araberclans: Berlin (3,6 Millionen Einwohner), Essen (580.000) und Bremen (570.000). Doch bereits auf dem zweiten Platz befinden sich mit 28,3 % Tatorte in Gemeinden mit 20.000 – 100.000 Einwohnern. Die Gewaltwelle gegen Staatsdiener ist somit nicht allein ein Problem der Großstädte, sondern tritt bundesweit auf.
Ausländer überproportional als Gewalttäter erfasst
1990 lag der Ausländeranteil in Deutschland noch bei 6,7 Prozent, Ende 2018 ist ein neuer Höchstwert mit 10,9 Millionen Ausländern erfasst, die somit auf einen Bevölkerungsanteil von 13 Prozent kommen. Erinnert sei an die 4,3 Millionen Ausländer, die mittlerweile auch einen deutschen Pass besitzen. Die Zahlen der sogenannten doppelten Staatsangehörigkeit stammen vom Zensus 2011.
Die Straftaten eines Doppelpässlers, beispielsweise eines Deutsch-Türken, werden ausnahmslos als rein »deutsche« Straftaten in dieser, wie auch in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS), erfasst. Auch die seit dem Jahr 2000 rund 2,3 Millionen Ausländer, die eingebürgert wurden, die einen deutschen Pass erhalten haben (darunter 674 000 Türken), zählen natürlich als deutsche Straftäter, auch wenn sie Erdogan unterstützen oder islamistische Moscheen besuchen.
Der ausgewiesene Ausländeranteil in Deutschland beträgt 13 %, in der BKA-Statistik werden auf Seite 33 jedoch 30,3 % Ausländer als Gewalttäter gegen Polizeibeamte ausgewiesen. Wenn man die Gruppen ausländischer Staatsangehörigkeiten der Gewalttäter prozentual aufgliedert, führen die muslimischen Herkunftsstaaten Syrien, Türkei, Afghanistan und Nigeria an.
Vollkommen unverständlich agiert wieder einmal die deutsche Justiz. Trotz dieser Gewaltwelle gegen Polizeibeamte schafften es 329 Ausländer im Jahr 2018, zweimal eine Widerstandshandlung zu begehen und 60 Ausländer brachten es sogar auf drei Anzeigen wegen Widerstandes in nur einem Jahr. Dass diese Täter weder in Untersuchungshaft kamen, noch abgeurteilt, inhaftiert und letztendlich konsequent abgeschoben wurden, stellt einen weiteren sicherheitspolitischen Offenbarungseid von Politik und Justiz dar.
Quelle: Anonymousnews von Stefan Schubert