Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Feinstaub-Urteil
Archivmeldung vom 26.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEs kreißte der Berg und gebar eine Maus. So und nicht anders ist das in Luxemburg gefällte Urteil zur Feinstaub-Belastung zu bewerten. Gut, die Rechte von Anwohnern sind in soweit gestärkt, dass Einzelpersonen künftig einen Aktionsplan zur Verringerung der Luftbelastung erzwingen können.
Doch Pläne dieser Art gibt es bereits in vielen der Städte, die mit dem Feinstaub-Problem zu kämpfen haben. Gleichwohl sahen die Europa-Richter keinen Grund dazu, eine straffere Einhaltung der Grenzwerte vorzuschreiben. Sie verfügten lediglich, dass mit einem Aktionsplan die Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern sei. Was darunter zu verstehen ist, dürfte von Umweltschützern und Politikern sehr unterschiedlich gesehen werden. Die Richter haben den Streit nur verlagert. Jetzt geht es in den Kommunen rund. Die aber haben mit Umweltzonen, Durchfahrt-Verboten und Leitsystemen schon eine Menge getan, um die Luftverschmutzung zu verringern. Der verstärkte Einsatz umweltfreundlicherer Fahrzeugtechniken wird ebenfalls helfen, dass die Umwelt nicht noch mehr verdreckt wird. Wenn das auch bei der Industrie und Heizungsanlagen gelänge, wäre es noch besser.
Quelle: Westfalen-Blatt