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Westdeutsche Zeitung: Frankfurter Richterin

Archivmeldung vom 31.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dass Urteile "im Namen des Volkes" oft alles mögliche für sich in Anspruch nehmen können, nur eben nicht, im Namen des Volkes zu sein, ist eine Binsenweisheit. Manchmal allerdings wird der Gegensatz zwischen einem Richterspruch und der Volksmeinung so eklatant, dass ein Aufschrei durch die Republik geht - ein Aufschrei, der durchaus heilend wirken kann.

Nicht anders war und ist das bei dem Scheidungsurteil einer Frankfurter Richterin, die sich unter anderem auch auf den Koran berief (was nicht nur der Volksmeinung widersprach, sondern auch dem Grundgesetz). Die Justiz korrigierte sich zwar schnell selbst, und insofern kann man durchaus von einer "Selbstheilung des Systems" sprechen. Wenn nun aber der Richterbund meint, Disziplinarmaßnahmen gegen die Richterin seien übertrieben, im übrigen könne man von der Politik mehr Solidarität erwarten, dann irrt er doppelt. Da der Vorgang in Frankfurt nur die Spitze eines Eisbergs darstellt, wäre es geradezu sträflich, wenn Politik und Justiz einfach zur Tagesordnung übergingen. Hand in Hand haben gutmenschelnde Relativisten beider Systeme jahrzehntelang den Weg in die Parallelgesellschaft geebnet, indem sie unterschiedliche Maßstäbe zuließen. Während Politiker wie Hans-Christian Ströbele forderten, einen christlichen gegen einen islamischen Feiertag zu tauschen, befreiten Richter muslimische Mädchen vom Sport- und Schwimmunterricht und behandelten so genannte Ehrenmorde (was für ein Begriff!) als Totschlag. All das ist und bleibt inakzeptabel. Wie kommen wir eigentlich dazu, auch nur darüber nachzudenken, was aus dem "Züchtigungsrecht" des Mannes gegenüber der Frau im Koran-Vers 4,34 folgt? Die in der westlichen Zivilgesellschaft erkämpfte Gleichstellung von Mann und Frau ist ein universelles Menschenrecht und steht darum nicht gleichberechtigt neben anderen Kulturentwürfen. Frauen zu züchtigen ist nicht nur "unserer Meinung nach" Unrecht; es ist schlicht falsch, bei uns und überall auf der Welt.
Multikulti-Toleranz ist gut und schön - innerhalb unserer Werte- und Rechtsordnung. Zum Glück begreifen das immer mehr Politiker und Richter. Wer das nicht begreift, gehört abgestraft - im Namen des Volkes.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Zeitung

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