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BERLINER MORGENPOST: Am Ende gibt es nur Verlierer

Archivmeldung vom 01.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Einen "Freispruch zweiter Klasse" kennt unser Recht nicht, da mag sich die Wendung auch noch so großer Beliebtheit an deutschen Stamm- und Stehtischen erfreuen. Justitia ist es egal, ob ein Angeklagter die Tat zweifelsfrei nicht begangen hat oder ob der Vorwurf lediglich nicht beweisbar ist: Unschuldig ist unschuldig, ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ist keinen Deut schlechter als das First-Class-Ticket in die Freiheit, das den Vorwurf komplett vom Tisch fegt.

Theoretisch zumindest. In der Realität helfen diese rechtlichen Feinheiten all jenen, die in das trostlose Verfahren verstrickt waren, nur bedingt. Der Schaden ist da, der Wettermoderator und seine Ex-Freundin sind gleichermaßen mit Makel belegt. Der Richter wies selbst darauf hin: Viele werden trotz Freispruchs in Kachelmann weiter den potenziellen Vergewaltiger sehen, andere in der 38-jährigen Radiomoderatorin eine rachsüchtige Lügnerin. Der Prozess brachte nur Verlierer hervor. Allerdings sendet der Freispruch deshalb noch lange kein fatales Signal an alle misshandelten Frauen, wie Opferorganisationen jetzt empört monieren. Schließlich hat mitnichten jede Vergewaltigungsklage ein derartiges Mediengewitter zur Folge wie der Vorwurf gegen den Schweizer Moderator. Eine öffentliche Bloßstellung in den Medien haben die wenigsten Opfer zu befürchten. Außerdem zeigte der Prozess, dass Gerichte durchaus bemüht sind, die Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu schützen. Fast die gesamte Beweisaufnahme fand hinter verschlossenen Türen statt. Nur weil Informationen durchgestochen oder verkauft wurden und weil manche Zeuginnen sich sogar gegen Honorar für Titelblätter ablichten ließen, kam derart viel über das Leben des Jörg Kachelmann und seiner Geliebten an die Öffentlichkeit. Auch das wird aber trotz aller Aufregung über den Fall eine Ausnahme bleiben. Vor allem aber gilt: Bei der Entscheidung, Kachelmann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" zu behandeln, spielte das Lügen der Nebenklägerin eine ganz wesentliche Rolle. Die Frau hatte die Ermittler, denen sie ihr Leid geklagt hatte, über Wochen beschwindelt, selbst unter Druck und vor einer Videokamera. Erst als ihr klar wurde, dass die Staatsanwälte Beweise gegen sie in der Hand haben, gestand sie ihre Inszenierung scheibchenweise ein. Als sie dann auch noch an die angezeigte Vergewaltigung selbst so gut wie keine Erinnerung hatte, was Psychologen für ausgesprochen unüblich halten, war ihre Glaubwürdigkeit endgültig ins Wanken geraten. Womöglich wären die Richter ohne diese Lügen und Aussagemängel zu einer anderen Bewertung gekommen. Das Gericht hat sich auf jeden Fall bemüht, hat allein fast 40 Tage lang akribisch Beweise gesammelt und fast jede denkbare Frage an jeden Zeugen gestellt. Und es hat zu guter Letzt klargemacht, dass es selbst unzufrieden ist mit seinem Urteil. Es schien, als hätte die Kammer Kachelmann lieber verurteilt. Sie war sich nur bewusst, dass das rechtlich keinen Bestand haben würde. Es kann keine Rede davon sein, dass das Urteil Männern einen Freifahrtschein zur Gewalttätigkeit gegeben hätte. So unbefriedigend es sein mag, Gerichte werden beim Bemühen, die Wahrheit zu finden, immer wieder an ihre Grenzen stoßen.

Quelle: BERLINER MORGENPOST (ots)

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